
Apfelsaft
Wenn angefaulte Früchte in ihrem Fruchtsaft verarbeitet werden, kann es passieren, dass diese Alkohol enthalten. Bis zu drei Gramm pro Liter (0,38 Vol. %) dürfen in handelsüblichen Säften vorkommen. Daher ist ein niedriger Alkoholgehalt in Fruchtsäften ein Qualitätsmerkmal und wird im deutschen Lebensmittelbuch geregelt.
Vorsicht: Lässt man den Apfelsaft länger offen stehen, kann er durch Hefen aus der Luft weitergären.

Kefir
Kefir wird mit Hilfe von Kefirkörnern hergestellt. Diese bestehen unter anderem aus Milchsäurebakterien und Hefe. Die Kefirkultur wird ca. zwei Tage in Milch angesetzt. Ist Sie dabei wärmeren Temperaturen ausgesetzt, überwiegt die Milchsäuregärung und der Milchsäure-Anteil im Getränk steigt. Wird die Kefirkultur jedoch kälteren Temperatur ausgesetzt, beginnt die Hefegärung und Alkohol entsteht. Bis zu 2 Vol. % sind erlaubt.
Gut zu wissen: Der industriell hergestellte Kefir wird nicht aus Kefirkörnern gewonnen und enthält somit weniger Alkohol.

Traubensäfte
Bei Traubensäften wird eine Ausnahme gemacht: Da sich auf der Traubenschale von Natur aus mehr Hefepilze befinden als auf anderen Früchten, können die kleinen Vitaminbomben noch stärker gären als anderes Obst. Da Trauben über besonders viel Alkohol produzierende Mikroorganismen verfügen, gibt es eine Sonderregelung in den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuchs. Bis zu 1 Vol.% Alkohol ist erlaubt.

Malzbier
Malztrunk wird meistens genauso gebraut wie normales Bier. Jedoch mischt der Brauer die Hefe bei etwa null Grad hinzu, was die Gärung des Zuckers fast vollständig verhindert. Deshalb enthält Malzbier nur eine kleine Menge Alkohol.
Schon gewusst?
Malzbier ist nicht gleich Malztrunk. Denn Malztrunk darf lediglich 0,5 Vol. % enthalten. Malzbier dagegen 2 Volumenprozent.

Alkoholfreies Bier
Alkoholfreies Bier darf in Deutschland maximal 0,5 Vol. % Alkohol enthalten. Es kann auf zwei Arten hergestellt werden: Entweder wird der Gärvorgang abgebrochen bevor 0,5 Vol. % erreicht sind oder dem Bier wird nach der Gärung der Alkohol wieder entzogen. Je nach Hersteller enthalten alkoholfreie Bier einen Alkoholanteil von 0,2 - 0,5 Vol. %.


Sauerkraut
Weißkohl wird zu Sauerkraut verarbeitet, um ihn länger haltbar zu machen und die Vitamine zu erhalten. Zur Herstellung wird Milchsäure gegärt. Die Milchsäurebakterien wandeln die Kohlenhydrate sowohl in Milchsäure als auch in Ethanol um, Alkohol. Je nach Dauer und Temperatur verdampft der Alkohol nur teilweise. Bis zu 0,5 Vol. % stecken in Sauerkraut.

Überreife Bananen
Je reifer die Bananen werden, desto süßer sind sie und desto mehr Zucker stehen den Hefebakterien zur Verfügung, den sie zu Alkohol vergären können. Da Bananen generell süßer sind als andere Obstsorten, enthalten Sie auch mehr Alkohol. Bis zu 0,6 Vol. % kann eine überreife Banane enthalten. Angst vor einem Bananenrausch braucht aber niemand zu haben: 5 reife Bananen enthalten soviel Alkohol wie ein kleines Bier.

Hühnerfrikassee
Tatsächlich kommt sogar in Hühnerfrikassee ein minimaler Restalkoholgehalt vor. Dieser wird als Konservierungsmittel verwendet und muss erst ab einer bestimmten Menge auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Häufig findet man im Kleingedruckten den Begriff „Ethanol“, der anzeigt, dass Alkohol in den Zutaten verwendet wurde.

Apfelmus
Ebenfalls zu Konservierungszwecken befindet sich auch in fertigen Apfelkompott häufig ein minimaler Alkoholgehalt. Mögliche Alkoholzusätze sind hier Weißwein, Branntwein oder Likör. Diese sind jedoch in solch geringen Mengen vorhanden, dass der Verzehr sowohl für Kinder als auch für Schwangere ohne gesundheitliche Folgen möglich ist.