In der Schwangerschaft am besten komplette Alkoholabstinenz
In der Schwangerschaft gilt ein striktes Alkoholverbot. Und das nicht ohne guten Grund. Denn Alkohol ist ein starkes Zellgift, dass zu jeder Zeit der embryonalen und fötalen Entwicklung schwere Schäden anrichten kann. Ärzte und Ärztinnen sind sich darüber einig, dass es keine Mindestmenge Alkohol in der Schwangerschaft gibt, bei der Entwicklungsschäden am Kind ausgeschlossen werden könnten. Das sagt auch der aktuelle Forschungsstand. Die Handlungsempfehlung für Schwangere lautet also: Am besten während der gesamten Schwangerschaft abstinent leben und keinen Tropfen Alkohol konsumieren.
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Das bedeutet für Schwangere aber immer auch etwas Improvisation und Kreativität – besonders wenn es ums Essen geht. Viele Gerichte im Restaurant etwa kommen ohne die Zugabe von Alkohol nicht aus. Ein leckeres Steinpilz-Risotto mit Weißwein? Oder flambierte Nachspeisen? Besser verzichten, hier steckt nämlich immer auch eine gewisse Menge Restalkohol drin. Oft verdunstet der Alkohol beim Kochen, Braten und Flambieren nicht vollständig. Mit jedem Bissen würde dann auch etwas Alkohol im Bauch landen und über Plazenta und Nabelschnur im Blutstrom des Kindes landen.
Die meisten werdenden Mütter wissen natürlich, dass in
- Risotto
- Tiramisu
- Rumkugeln
- Eierlikör-Berlinern
- Rotweinsaucen
und vielen anderen Leckerbissen Alkohol enthalten ist. Schwieriger wird es bei industriell stark verarbeiteten Lebensmitteln. Nur wenige wissen, in welchen verpackten Lebensmitteln aus dem Supermarkt Alkohol steckt. Manchmal schummelt sich Alkohol sogar in Speisen, von denen man nie im Leben erwartet hätte, dass sie überhaupt Alkohol enthalten dürften.
Aufgepasst, in manchen Lebensmitteln versteckt sich Alkohol
Der Verbraucherschutz Brandenburg schlüsselte auf, warum Lebensmittelhersteller überhaupt Alkohol zu ihren Produkten hinzugeben. Denn nur selten erfüllt Alkohol eine geschmacksgebende Funktion. Vielmehr wird Alkohol als Träger- und Bindemittel eingesetzt, um andere Zutaten in die Lebensmittel bringen zu können. So hilft Alkohol etwa als Trägermittel für Aromen. Da er dann im Lebensmittel keine Funktion erfüllt, müssen Hersteller ihn auch in der Zutatenliste nicht angeben. Problematisch, wie wir finden.
Kommt Alkohol aber tatsächlich als Geschmackskomponente in das Lebensmittel, muss er auf der Zutatenliste deklariert werden. Oft steht dann dort aber nicht einfach nur „Alkohol“, sondern mitunter Ethanol oder Äthanol. Auch Bezeichnungen bestimmter Alkoholsorten kommen in den Zutatenlisten vor. Nicht jeder kann diese aber immer als Alkohol identifizieren – Arrak, Maraschino oder Calvados sind eben bei der breiten Bevölkerung keine sehr geläufigen Begriffe.
Um einen ersten Überblick über Lebensmittel zu bieten, die mitunter gekennzeichneten oder ungekennzeichneten Alkohol enthalten können, schauen Sie sich diese Liste an:
- Milchbrötchen
- Schokobrötchen
- Knack- und Back Aufbackbrötchen
- Marzipan
- Malzbier
- Kefir
- Weingummi
- Fertigsuppen wie Ochsenschwanz- oder Zwiebelsuppe
- Baumkuchen
- Christstollen
- Rote Grütze
- Fischfilet
- Backwaren wie Fertigküchlein (Yes, Tender, Bahlsen etc.)
- Grillsaucen wie Cocktailsauce
Gerade in der Schwangerschaft sollten Frauen besonders auf ihre Ernährung achten. Ein Blick auf die Zutatenliste lohnt sich bei Fertigprodukten mehr denn je. Ansonsten gilt: Wer ganz sicher gehen will, kocht selbst und frisch.