Unerfüllter Kinderwunsch: Wann zahlt die Krankenkasse für eine künstliche Befruchtung?

Wer Schwierigkeiten hat oder für wen eine natürliche Empfängnis nicht möglich ist, kann seinen Kinderwunsch mithilfe einer künstlichen Befruchtung erfüllen. Die Kosten können die Krankenkassen tragen. In welchem Umfang das möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden muss, lesen Sie hier. 

Der Wunsch nach einem eigenen Kind haben viele Menschen. Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend mitgeteilt hat, ist hierzulande fast jedes zehnte Paar ungewollt kinderlos. Wer daher Schwierigkeiten hat, auf natürlichem Weg ein Kind zu zeugen, alleinstehend ist oder sich in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft befindet, kann den Weg der künstlichen Befruchtung einschlagen. 

Laut dem Jahrbuch des Deutschen IVF-Registers (DIR) haben die Kinderwunschbehandlungen in den letzten Jahren stetig zugenommen. Wurden 1997 circa 6.500 Kinder nach einer Kinderwunschbehandlung geboren, kamen im Jahr 2020 über 22.200 Babys auf die Welt. Welche Form der künstlichen Befruchtung für Sie infrage kommt, ist individuell. In einer Kinderwunschklinik werden Sie von Fachärzten umfassend beraten. Allgemein werden bei der künstlichen Befruchtung zwischen verschiedenen Arten differenziert – also Methoden, die innerhalb und außerhalb des Körpers ablaufen.

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Wie teuer ist eine künstliche Befruchtung

Es ist schwierig, pauschal sagen zu können, wie hoch die Kosten einer künstlichen Befruchtung sind. Die Kosten hängen von der gewählten Methode, der Anzahl der benötigten Behandlungszyklen und der notwendigen Medikamente ab. Eine in-vitro-Befruchtung, also bei der die Befruchtung der Eizelle im Labor stattfindet, kostet ein Zyklus etwa 3.000 Euro. Günstiger ist die sogenannte Insemination. Bei dieser Methode werden die Samenzellen direkt in die Gebärmutter injiziert. Hier betragen die Kosten je nach Verfahren etwa 200 bis 1.000 Euro. Die Spanne ist daran zu erklären, ob vorher eine zusätzliche hormonelle Stimulation vorgenommen werden muss oder nicht. 

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Künstliche Befruchtung: Diese Kosten übernimmt die Krankenversicherung

Der Wunsch nach eigenem Nachwuchs ist nicht günstig. Deshalb stellt sich berechtigterweise die Frage, ob die Krankenkasse die Behandlungen bezahlen oder anteilmäßig bezuschussen. Gesetzlich Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten übernimmt.

Damit inbegriffen sind:
8 Zyklen einer Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation plus
3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation plus
3 Zyklen einer IVF oder einer ICSI-Behandlung.

Allerdings gibt es nur eine Erstattung der Kosten, wenn im Vorhinein gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Paar muss verheiratet sein und es werden Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet.
  • Die Eheleute müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf höchstens 40 Jahre alt sein, der Mann höchstens 50 sein.
  • Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein.
  • Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, dass die Behandlung ausreichende Erfolgsschichten hat.
  • Beide Partner müssen vorher einen HIV-Test machen.
  • Beide Partner haben sich zu den medizinischen und psychosozialen Aspekten der künstlichen Befruchtung beraten lassen.

Tipp: Fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Kosten und in welchem Rahmen übernommen werden. Denn die Höhe und die Voraussetzungen können sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. 

Künstliche Befruchtung: Meist braucht es mehrere Versuche

Frau hält einen Schwangerschaftstest in den Händen© iStock/LumiNola

Wenn Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, sollten Sie wissen, dass meist mehrere Behandlungsanläufe benötigt werden. Schätzungsweise bedarf es drei bis vier Durchgänge, bis Sie schwanger werden. Das Alter spielt dabei eine wichtige Rolle. Ab 40 sinkt die Schwangerschaftsrate stetig.