Elektronische Patientenakte für alle: Was 2023 auf Versicherte zukommt

Elektronische Patientenakte für alle: Was 2023 auf Versicherte zukommt

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wurde bisher verschlafen. Auch neue Angebote wie die elektronische Patientenakte konnten bisher nicht zünden. Das soll sich aber 2023 ändern.

Was ist der aktuelle Stand bei der elektronischen Patientenakte?

Laufen auch Sie noch mit einem eselohrigen Bonusheft aus der Zahnarztpraxis herum? Und ist Ihr gelber Impfpass auch schon genauso alt wie Sie selbst? Damit geht es Ihnen wie vielen Deutschen. Im Gesundheitsbereich bekommen wir hierzulande wenig bis gar nichts von der Digitalisierung mit, die überall anders schon ganze Lebensbereiche nachhaltig verändert hat. Für so gut wie jeden Aspekt unseres Lebens gibt es Apps, Datenspeicher und digitale Anwendungen. Nur im Gesundheitswesen geht ohne Überweisungs- und Rezeptscheine gar nichts.

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Dass unser Gesundheitssystem noch in der digitalen Steinzeit feststeckt, ist ärgerlich. Denn digitalisierte Gesundheitsdaten erleichtern Ärzten und Ärztinnen unsere Behandlung. Die Digitalisierung ist die größte Chance, unseren maroden Gesundheitsbereich effektiver zu machen. Darum wurden in den letzten Jahren Gesetze auf den Weg gebracht, die es erlauben, elektronische Patientenakten anzulegen. In diesen E-Akten können Versicherte alle persönlichen Gesundheitsdaten hinterlegen lassen. So etwa:

  • ärztliche Befunde
  • Allergietests
  • Blutwerte
  • OP-Berichte
  • Röntgenaufnahmen
  • Impfungen
  • Organspendeausweis
  • Patientenverfügungen
  • Vollmachten
  • Medikationspläne

Im Video: So funktioniert die digitale Patientenakte

 

Eine solche digitale Akte hat das Zeug dazu, unser Gesundheitssystem zu erneuern. Und tatsächlich gibt es die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte bereits seit dem 01. Januar 2021. Das Problem? Versicherte müssen die E-Akte bisher bei ihren Krankenkassen beantragen. Außerdem ist das Pflegen der Akte und Befüllen mit digitalen Kopien bisher mit viel Handarbeit und Eigeninitiative auf Seiten der Versicherten verbunden. Bisher nutzen nur etwa 1 % aller gesetzlich Versicherten die E-Patientenakten ihrer Krankenkassen, das sind etwa 570.000 Menschen.

E-Patientenakte soll für alle kommen

Der E-Akte soll aber noch in dieser Legislaturperiode der aktuellen Bundesregierung zum Aufschwung verholfen werden. Für 2023 wird daher erwartet, dass die digitale Patientenakte als sogenannte Opt-Out-Lösung angeboten wird. Was bedeutet das?

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Bisher mussten sich Versicherte proaktiv bei ihren Krankenkassen melden, um eine E-Akte einrichten zu lassen. 2023 – oder spätestens 2024 vor dem Ende der Legislaturperiode – wird die elektronische Akte aber für alle Versicherten eingerichtet werden. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Dieser aktive Widerspruch wird als „Opt-Out-Lösung“ bezeichnet. Wie der Widerspruch genau funktioniert, erfahren Sie von Ihren Krankenkassen.

Versichter haben volle Kontrolle über die Akte

Heutzutage sind Sorgen um den Schutz der eigenen persönlichen Daten berechtigt und relevant. Auch bei der digitalen Patientenakte ist der Datenschutz ein wesentlicher Aspekt. Die Krankenkassen sind laut Gesetz die "Verantwortlichen" für den Schutz der Daten ihrer Versicherten. Versicherte haben laut der DSGVO vielfältige Rechte in Bezug auf ihre Daten. So gibt es das Recht auf Löschung von Daten, Einschränkung der Datennutzung, Berichtigung von falschen Daten, Auskunftsrecht über Datennutzung und Erhebung und eben auch ein Widerspruchsrecht. Das Widerspruchsrecht begründet sich auf Artikel 21 der DSGVO.

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