Hautkrebsvorsorge: Was zahlen die Kassen wirklich – und für wen?

Die Hautkrebsvorsorge sollte von jedem wahrgenommen werden, um Hautkrebs und dessen Folgen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Lassen Sie daher Ihre Haut regelmäßig beim Dermatologen untersuchen. In diesem Artikel klären wir Sie darüber auf, ob die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. 

Das erwartet Sie bei der Hautkrebsvorsorge

Bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung wird der gesamte Körper auf verdächtige Hautveränderungen untersucht. Der Dermatologe achtet dabei besonders auf Auffälligkeiten wie unregelmäßige Pigmentierungen, asymmetrische Formen oder veränderte Ränder von Muttermalen. Sollte der Arzt dabei verdächtige Veränderungen feststellen, wird in der Regel eine Gewebeprobe entnommen und im Labor auf Hautkrebszellen untersucht.

Hautkrebsscreening: So viel übernimmt Ihre Kasse

Die gute Nachricht vorweg: Die gesetzlichen Krankenkassen kommen in der Regel für die Kosten der Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen auf. Diese werden als sogenannte "Screening-Untersuchungen" bezeichnet und dienen der Früherkennung von Hautkrebs. Das Ziel ist es, verdächtige Hautveränderungen rechtzeitig zu erkennen, um eine effektive Behandlung zu ermöglichen.

Die Kostenübernahme für die Hautkrebsvorsorge richtet sich nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieses Gremium legt fest, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen. Gemäß den aktuellen Richtlinien haben Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beim Dermatologen. Bei einem erhöhten Risiko, zum Beispiel aufgrund von familiärer Vorbelastung oder berufsbedingter Sonnenexposition, kann die Untersuchung auch jährlich erfolgen.

Wichtig ist, dass die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung von einem zugelassenen Dermatologen durchgeführt wird. Nur so ist gewährleistet, dass die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. 

Diese Hautarzt-Kosten übernimmt die Krankenkasse NICHT

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Leistungen rund um das Thema Hautkrebsvorsorge von den Krankenkassen übernommen werden. Zum Beispiel werden die Kosten für die Entfernung gutartiger Hautveränderungen, wie Warzen oder Altersflecken, in der Regel nicht erstattet. Auch die Kosten für kosmetische Behandlungen, wie zum Beispiel die Entfernung von störenden Muttermalen aus ästhetischen Gründen, müssen in der Regel selbst getragen werden.

Hautkrebsvorsorge: Welche Kosten kommen auf privat Versicherte zu?

Wer nicht gesetzlich, sondern privat versichert ist, sollte sich bei seiner Krankenkasse informieren. Denn das Hautkrebsscreening gehört zu den Vorsorgeuntersuchungen, die von den privaten Krankenversicherungen nicht uneingeschränkt übernommen werden. Die Kosten für die Hautkrebsvorsorge können je nach Versicherungsvertrag und Anbieter unterschiedlich sein. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung.