Erkältungen sind lästig, aber leider nicht zu vermeiden. Wenn Sie sich erkältet haben, stellt sich die Frage, ob Sie zur Arbeit gehen sollten. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei einer Erkältung beachten sollten und ob es sinnvoll ist, mit Erkältung zur Arbeit zu gehen.
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Sollte ich mit Erkältung zur Arbeit gehen?
Grundsätzlich ist es nicht empfehlenswert, mit einer Erkältung zur Arbeit zu gehen. Wenn Sie Symptome einer Erkältung haben, sollten Sie sich ausruhen und Ihrem Körper Zeit geben, sich zu erholen.
Gründe, warum Sie nicht mit Erkältung zur Arbeit gehen sollten:
- Sie können andere anstecken. Erkältungsviren können durch Tröpfcheninfektion übertragen werden. Wenn Sie mit einer Erkältung zur Arbeit gehen, können Sie Ihre Kollegen und Kunden anstecken.
- Sie sind weniger leistungsfähig. Wenn Sie erkältet sind, sind Sie in der Regel weniger leistungsfähig. Sie können sich schlechter konzentrieren und sind anfälliger für Fehler.
- Sie können die Erkältung verschlimmern. Wenn Sie sich mit einer Erkältung überanstrengen, kann dies die Symptome verschlimmern.
Wenn Sie dennoch zur Arbeit gehen müssen, sollten Sie folgende Tipps beachten:
- Ruhen Sie sich so viel wie möglich aus.
- Trinken Sie viel Flüssigkeit.
- Nehmen Sie Medikamente ein, wie von Ihrem Arzt verordnet.
- Vermeiden Sie engen Kontakt mit anderen Menschen.
Leichte Erkältung: Muss ich zu Hause bleiben?
Wird es draußen nass und kalt, verspüren viele schnell die ersten Anzeichen einer Erkältung. Im Herbst schnieft und hustet Deutschland wieder. Doch nicht jeder Infekt setzt uns gleich außer Gefecht. Manchmal verlaufen leichte Erkältungen relativ harmlos. Mit leichtem Halskratzen und laufender Nase machen sich viele Arbeitnehmer dann trotzdem noch auf den Weg ins Büro oder in die Werkstatt.
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Erkältung: Was darf der Arbeitgeber verlangen?
Wenn die Chefs, Vorarbeiter und Vorgesetzten aber nicht wollen, dass sich Erkältungen, Grippe und Co. unter der Belegschaft ausbreiten, können sie kränkelnde Angestellte dann aber einfach wieder nach Hause schicken?
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Ganz so leicht ist es nicht. Denn der Arbeitgeber kann von Angestellten nicht verlangen, sich krankschreiben zu lassen. Auch der Umzug ins Homeoffice kann nicht verlangt werden. Fühlt sich ein Angestellter fit genug, hat der Arbeitgeber wenig Chancen.
Nur ein Arzt oder eine Ärztin darf entscheiden, wann ein Angestellter arbeitsunfähig ist. Möchte der Arbeitgeber trotzdem verhindern, dass sich saisonale Krankheiten unter der Belegschaft wie ein Lauffeuer ausbreiten, kann er die kränkelnden Arbeitnehmer auch ohne Krankschreibung bitten, nach Hause zu gehen und sich auszukurieren – Lohn muss dann aber trotzdem weiterbezahlt werden.
Während der Arbeitszeit zum Arzt? Was ist erlaubt?
Wenn Sie sich nicht fit genug fühlen, um zur Arbeit zu gehen, sollten Sie sich krankschreiben lassen. Ihr Arzt kann Ihnen eine Krankschreibung für ein bis zwei Tage ausstellen. Jedoch: Ein Termin beim Arzt ist Privatsache und sollte nach Möglichkeit in der Freizeit wahrgenommen werden – das sagt das Arbeitsrecht. Die Ausnahme: Wer während der Arbeitszeit, oder kurz vorher, akut krank wird, darf sehr wohl spontan zum Arzt gehen.
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In jedem Fall müssen Arbeitnehmer aber ihre Vorgesetzten über spontane Arzttermine informieren. Denn jede Unterbrechung der Arbeitszeit durch private Termine ist eine Pflichtverletzung, die Abmahnungen und Kündigungen nach sich ziehen könnte.
Bei Krankheit und Unwohlsein sollten Angestellte also unbedingt frühestmöglich ihren Vorgesetzten Bescheid geben. Wer sich krank fühlt und zum Arzt gehen möchte, sollte dies ankündigen. Wer mit einer leichten Erkältung die Möglichkeit hat, im Homeoffice zu arbeiten, sollte das machen.
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