Zweitmeinung vom Arzt: Wann es sinnvoll ist und wie es geht

Zweitmeinung vom Arzt: Wann es sinnvoll ist und wie es geht

Zweitmeinungen können Diagnosen absichern und es Patienten und Patientinnen leichter machen, die richtigen Behandlungsentscheidungen zu treffen. Bei welchen Eingriffen es am meisten Sinn macht, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, lesen Sie hier.

Zweitmeinung vom Arzt: Was sind eigentlich meine Rechte?

In Deutschland gilt für gesetzlich Versicherte das Recht der freien Arztwahl. Grundsätzlich können Sie sich also nach jeder Untersuchung bei einem Arzt oder einer Ärztin eine Zweitmeinung von anderen Experten einholen. Lassen Sie den behandelnden Arzt oder die Ärztin aber wissen, dass Sie eine zweite Expertenmeinung einholen wollen. In dem Fall werden Ihnen alle relevanten Unterlagen, Röntgenbilder, Diagnosen und Behandlungsdokumente ausgehändigt. Diese können Sie dann dem Arzt oder der Ärztin aushändigen, der oder die ein Zweitgutachten vornimmt.

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Auch Ihre Patientenakte oder relevante Auszüge daraus sollten Sie sich vom behandelnden Arzt oder der Ärztin ausstellen lassen. Je mehr Informationen für eine Zweitmeinung weitergegeben werden können, desto besser. Mitunter reicht einem weiteren Arzt oder Ärztin für ein Zweitgutachten dann schon ein Blick in die Akten und Befunde. So werden Kosten und Zeit gespart.

In diesen Fällen macht eine Zweitmeinung Sinn

Die zweite Meinung eines Mediziners oder einer Medizinerin ist vor allem dann sinnvoll, wenn Operationen und größere planbare Eingriffe bevorstehen. Wer mit einer Grippe beim Hausarzt sitzt, wird sich wohl kaum für eine Zweitmeinung interessieren; wird jedoch zu einer Knie-OP geraten, könnte die fachkundige Meinung eines Facharztes oder einer Fachärztin Gold wert sein.

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Tatsächlich gibt es seit 2019 einen gesetzlich geregelten Zweitmeinungsanspruch bei bestimmten geplanten Operationen. Die Kosten für die zweite ärztliche Meinung bei diesen Eingriffen übernimmt in jedem Fall die Krankenkasse. Anspruch auf die Zweitmeinung besteht bei diesen 9 Eingriffen:

  • Einsetzen eines Herzschrittmachers, Defibrillators oder CRT-Geräts
  • elektronische, kathertergestützte Untersuchungen und Verödungen am Herzen
  • Alle Eingriffe an der Wirbelsäule (etwa OPs bei Bandscheibenvorfällen)
  • Entfernung der Gebärmutter
  • Entfernung der Gallenblase
  • Entfernung der Mandeln
  • Implantation eines künstlichen Kniegelenks
  • Endoskopische Gelenkuntersuchungen und -behandlungen
  • Amputation eines diabetischen Fußes

Da diese Eingriffe alle mit einem gewissen Risiko verbunden sind, langwährende Folgen haben oder irreversibel sind, können Zweitmeinungen hier Sicherheit für Patienten und Patientinnen schaffen oder das Treffen von Entscheidungen erleichtern. Mindestens 10 Tage vor einer solchen geplanten Operation, müssen Ärzte und Ärztinnen Sie über Ihr Zweitmeinungsrecht aufklären und Sie darüber informieren, dass Sie sich vor der OP eine qualifizierte Zweitmeinung einholen können.

Hilfe bietet der ärztliche Bereitschaftsdienst

Bei Ihnen steht eine geplante OP an und Sie wollen eine Zweitmeinung einholen? Das geht einfacher, als Sie vielleicht denken. Zwar dürfen nur Mediziner und Medizinerinnen ein Zweitgutachten abgeben, die qualifiziert, unabhängig und von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt sind, diese Zweitgutachter und Zweitgutachterinnen werden aber in einer Online-Datenbank geführt.

Auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 können Sie mit einem einfachen Tool Zweitgutachtende für das gewünschte Fachgebiet finden. Sie müssen lediglich Ihre Postleitzahl angeben, um Ergebnisse in Ihrer Nähe zu finden.

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