
Gemäß einer neuen EU-Verordnung dürfen bestimmte Lebensmittel wie Brot oder Käse nun bis zu vier Prozent Mehlwurmpulver enthalten. Obwohl Mehlwürmer und andere Insekten bereits seit mehr als drei Jahren (Mai 2021) für den Verzehr zugelassen sind, ist eine Neuheit, dass das Mehlwurmpulver durch eine spezielle UV-Behandlung angereichert wird und dadurch einen höheren Gehalt an Vitamin D aufweist. Dank der Anreicherung von Insektenmehl erreicht man damit, das Produkte gezielt mit wertvollen Nährstoffen (wie Omega-3-Fettsäuren oder B-Vitamine) zu bereichern, die Verbraucher normalerweise hauptsächlich aus weniger nachhaltigen Lebensmitteln wie Fleisch oder Milchprodukten erhalten.
In diesen Lebensmitteln kann zukünftig Mehlwurmpulver beigefügt werden
Die Verordnung tritt am 10. Februar 2025 in Kraft und darf dann zukünftig in
- Brot und Brötchen
- Kuchen
- Erzeugnissen aus Teigwaren
- verarbeiteten Kartoffelprodukten
- Käse und Käseprodukten
- sowie Obst- und Gemüsekompott
verarbeitet werden. Vor der Zulassung des Pulvers erstellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten, das ergab, dass die Verwendung unbedenklich ist. Dennoch müssen Lebensmittel, die das Pulver enthalten, gekennzeichnet werden und einen Hinweis für Allergiker enthalten. Dies liegt daran, dass das Pulver bei Menschen, die gegen Krebstiere und Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.