
Aufgrund der wachsenden Zahl von Impfgegnern und immer mehr Krankheitsausbrüchen wurde die Impfpflicht heiß diskutiert. Jetzt steht fest: Die Impfpflicht kommt schon ab 2020. Alles, was Sie wissen müssen!
Ab wann und für den gilt die Impfpflicht?
Ab März 2020 tritt die Impfpflicht in Kraft. Eltern müssen ab dann die Impfung ihrer Kinder bei Eintritt in die Kita und Schule vorweisen. Kinder, die schon im Kindergarten oder in der Schule sind, müssen bis zum 31. Juli 2021 nachweisen, dass sie geimpft sind. Außerdem besteht eine Impfpflicht für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrern in Schulen und Kindergärten, sowie für Tagesmütter und -väter und Arbeitnehmer in mediznischen und weiteren Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu zählen u.a. auch Ferienlager und Flüchtlingsunterkünfte. Bewohner einer solchen Einrichtung sind ebenfalls zum Impfen verpflichtet.
Eine Ausnahme besteht, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dass aus gesundheitliche Gründen keine Impfung vorgenommen werden kann. Außerdem sind alle Personen, die vor 1970 geboren wurden, von der Impfpflicht befreit. Sie seien größtenteils durch eine einmalige Masernerkrankung und ausreichendende Impfungen geschützt.
Wie wird die Impfung nachgewiesen?
Die Immunität wird über den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Immunität besteht, kann die mit einem Bluttest herausfinden. Sind Antikörper vorhanden, ist der Schutz wirksam und keine Impfung nötig.
Was passiert, wenn ich mein Kind nicht impfen lasse?
Die Einrichtungen, für die die Impfpflicht gilt, müssen Impfsäumige an das Gesundheitsamt melden. Das entscheidet dann auch über das weitere Vorgehen. Im Extremfall drohen Strafen von bis zu 2500 Euro. Ebenso sind Kitas nicht mehr verpflichtet, ungeimpfte Kinder anzunehmen. Geschieht dies dennoch, können auch an die Einrichtungen Bußgelder verordnet werden.