Ab wann kommt die Krankschreibung per Telefon?
Ein Geist, der einmal aus der Flasche gelassen wurde, lässt sich nur schwer wieder einfangen. Ganz so scheint es auch mit der telefonischen Krankschreibung, die als Sicherheitsmaßnahme während der akuten Corona-Pandemie erstmals eingeführt wurde.
Im Video: Endlich unbefristet möglich – Telefonische Krankschreibung
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Nachdem die Pandemie ausgestanden zu sein scheint, wurden nach und nach provisorische Sicherheitsmaßnahmen zurückgenommen. Seit 1. April 2023 war es nun nicht mehr möglich, sich mit Atemwegserkrankungen wie einer Erkältung oder Grippe per Telefon krankschreiben zu lassen.
Offenbar erkannte nun aber auch der Gesetzgeber, dass die telefonische Krankschreibung auch nach der Pandemie großes Potenzial hat, überfüllte Arztpraxen zu entlasten, denn die Maßnahme steht scheinbar kurz vor einem Comeback!
Wie das Ärzteblatt berichtete, haben sich Vertreter der Ampel-Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, Änderungsvorschläge in letzter Sekunde an einen Gesetzesentwurf anzuhängen, der gerade im Bundestag diskutiert wird. Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen von Arzneimitteln ging am 24.05.2023 in die erste Lesung im Bundestag. Das Gesetz befindet sich aktuell im laufenden Verfahren. Durch den Änderungsvorschlag soll es nun auch im Rahmen des neuen Gesetzes möglich sein, Krankschreibungen wieder per Telefon zu bekommen.
Das Gesetz könnte noch dieses Jahr verabschiedet werden. Möglich wäre eine Verabschiedung nach der parlamentarischen Sommerpause ab September 2023.
Wie genau soll es funktionieren?
Wenn das Gesetz verabschiedet wird, soll es für Patienten und Patientinnen möglich sein, bei ihren Hausärzten und Hausärztinnen wieder eine telefonische Krankschreibung zu erhalten – dieses Mal aber nicht nur für Atemwegserkrankungen, sondern auch für andere akute Erkrankungen! In Zukunft könnten Menschen also auch bei Magen-Darm-Erkankungen, akuten Kopfschmerzen, Migräne oder anderen Erkrankungen einfach, unbürokratisch und unkompliziert an telefonische Krankschreibungen kommen.
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Voraussetzung für die Krankschreibung per Telefon: Bereits jetzt sind Krankschreibungen in bestimmten Fällen per Videosprechstunde möglich. Der Patient oder die Patientin muss dem krankschreibenden Arzt oder Ärztin zuvor bereits bekannt sein. Sich einfach telefonisch von irgendeinem Arzt oder Ärztin krankschreiben lassen, wird nicht funktionieren. Bei schwerwiegenden Erkrankungen ist weiterhin der Gang zur Arztpraxis Pflicht. Und auch weiterhin können Sie selbstverständlich einen Arzt aufsuchen, wenn Sie Ihre Symptome abklären möchten.