Hanfanbau in Deutschland – CBD-Produkte revolutionieren den Ruf der Cannabis-Pflanze

Hanfanbau in Deutschland – CBD-Produkte revolutionieren den Ruf der Cannabis-Pflanze

CBD-Produkte erleben seit Jahren einen Boom. Ob in Form von Öl, Kapseln, Kristallen, Cremes oder reinen Blüten – die Einnahme von CBD (Cannabidiol) wirkt beruhigend, schmerzstillend, entzündungshemmend und entkrampfend.

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Der Anbau von Faserhanf ist seit 1996 in Deutschland legal.

CBD-Produkte erleben seit Jahren einen Boom. Ob in Form von Öl, Kapseln, Kristallen, Cremes oder reinen Blüten, sie sorgen ausnahmslos für eine entspannende Wirkung. Während der Stoff THC (Tetrahydrocannabinol), der ebenfalls in der Hanfpflanze vorkommt, psychoaktiv ist und high macht, geht die Einnahme von CBD (Cannabidiol) ausschließlich mit einem beruhigenden, schmerzstillenden, entzündungshemmenden und entkrampfenden Resultat einher. In der EU ist der Anbau von Faserhanf mit einem Cannabinoid-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent in der Trockenmasse seit dem Jahr 1989 legal. In Deutschland darf er seit 1996 angebaut werden.

Verwendung von Faserhanf

Faserhanf wird insbesondere für die Autoherstellung als Naturfaserverbundstoff sowie in der Industrie als Dämmstoff herangezogen. Darüber hinaus kommt er bei der Produktion von Textilien, Papier und Seilen zum Einsatz. In den letzten Jahren drängen immer mehr CBD-Produkte auf den Markt. Öl, Kapseln und Kristalle werden meist pur eingenommen oder in Lebensmittel integriert. Die Blüten eignen sich am besten zum Inhalieren, beispielsweise durch das Rauchen einer Zigarette oder Pfeife. Freunde von Shishas und Vaporizers ziehen das Verdampfen der CBD-Blüten vor. Die meisten Nutzer berichten von positiven Erfahrungen, ihre Beliebtheit nimmt stetig zu. Im Jahr 2017 wurde Hanf durch den Einsatz in der Medizin salonfähig. Ärzte dürfen ihn seitdem Schwerkranken verschreiben.

Hanfpflanzen stellen geringe Ansprüche

Grundsätzlich ist der Anbau von Hanf unkompliziert, er stellt keinerlei besondere Ansprüche an die Bodenbeschaffenheit. Ist die Erde kalkhaltig, stickstoffreich sowie tiefgründig und weist sie einen neutralen bis leicht basischen pH-Wert auf, gedeihen die Pflanzen jedoch am besten. Unkrautentwicklung ist auf den Anbauflächen selten, denn Hanf beeindruckt mit einem schnellen Wuchs. Außerdem kommt der Befall durch Schädlinge äußerst selten vor. Deshalb sind CBD-Blüten und Co. ausnahmslos reine Naturprodukte. Die Vegetationsperiode ist ähnlich der von Raps: Sie dauert etwa 100 Tage.

Schwierigkeiten beim Einstieg in den Hanfanbau

Einige Landwirte sehen im Hanfanbau eine Chance, die Wirtschaftlichkeit ihres Betriebes zu verbessern. Der Einstieg ist jedoch kompliziert: Zunächst stehen in der Regel nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit den Behörden an. Verschiedene Anträge sind einzureichen, Nachweise zu erbringen und strenge Auflagen zu erfüllen. Darüber hinaus stehen diverse Kontrollen an. Dazu kommt, dass nicht jede Hanfsorte angebaut werden darf und sich die diesbezüglichen Bestimmungen von Jahr zu Jahr ändern können. 2020 waren zum Beispiel die Sorten Carmagnola sowie Bialobrzeskie in Deutschland nicht mehr zugelassen. Der Grund dafür: In zwei aufeinanderfolgenden Jahren überstieg der THC-Gehalt den bei uns zulässigen Höchstwert. Ein Blick in den EU-Nutzhanfsorten-Katalog hilft weiter, er wird jährlich bis spätestens zum 15. März eines jeden Jahres aktualisiert.

Anforderungen an den Hanfanbau

Zur Sicherstellung, dass Hanf nicht für die illegale Cannabis-Herstellung herangezogen werden kann, muss der THC-Gehalt in der Trockenmasse unter 0,2 Prozent liegen. Generell ist es der Anbau ausschließlich Landwirten erlaubt. Ausgeschlossen nach dem Gesetz sind alle Betriebe aus anderen agrarwirtschaftlichen Bereichen. Darunter fallen Forstwirte, Gärtnereien und Winzer. Für andere Unternehmen oder Privatpersonen besteht die Möglichkeit, den Anbau zu beantragen. Gleiches gilt für wissenschaftliche Institute. Der zuständige Ansprechpartner ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Eine Genehmigung wird jedoch ausschließlich erteilt, wenn der Hanfanbau entweder für wissenschaftliche oder andere – im öffentlichen Interesse liegende – Zwecke beabsichtigt ist.

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