Teilkrankschreibung: Kommission schlägt flexiblere Krankmeldungen vor

Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat vorgeschlagen, die bisherige binäre Krankmeldung zu reformieren. Ziel ist es, Teilkrankschreibungen einzuführen, bei denen Beschäftigte je nach Gesundheitszustand gestuft teilweise arbeiten können. Die Idee soll nicht nur Krankengeldkosten senken, sondern auch eine flexiblere Rückkehr in den Job ermöglichen.

Frau liegt mit Erkältung im Bett© iStock/svetikd
100% krank oder nur 75%? Die Reformvorschläge einer Expertenkommission sorgen auch für Kritik.

Hohe Krankheitsausfälle: Vorschläge auf dem Tisch

Die von einer Kommission vorgeschlagene Teilkrankschreibung soll Beschäftigten ermöglichen, trotz Erkrankung in begrenztem Umfang zu arbeiten – vorausgesetzt, es ist gesundheitlich vertretbar. Denkbar sind dabei etwa reduzierte Arbeitszeiten oder Tätigkeiten im Homeoffice, angepasst an die individuelle Belastbarkeit.

Hintergrund der Empfehlung sind die weiterhin hohen Krankheitsausfälle in Unternehmen, die zuletzt zwar leicht gesunken, insgesamt aber auf einem erhöhten Niveau geblieben sind. Die Kommission sieht in flexibleren Lösungen eine Möglichkeit, sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch betriebliche Abläufe besser in Einklang zu bringen.

Wichtig ist dabei: Die Teilkrankschreibung ist nur ein Baustein eines umfassenderen Konzepts. Gleichzeitig sprechen sich die Expertinnen und Experten für stärkere betriebliche Gesundheitsangebote, mehr Prävention sowie das konsequente Einhalten von Erholungszeiten aus. Auch bewährte Regelungen wie die telefonische Krankschreibung sollen bestehen bleiben.

Was bedeutet Teilkrankschreibung?

Die Teilkrankschreibung erlaubt es Ärztinnen und Ärzten, den Grad der Arbeitsfähigkeit in Prozentstufen festzulegen – zum Beispiel 25 %, 50 %, 75 % oder 100 %. Beschäftigte können dadurch teilweise arbeiten, statt vollständig krankgeschrieben zu sein. Die Maßnahme soll Fehlzeiten verkürzen, die Rückkehr ins Berufsleben erleichtern und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Krankenkassen reduzieren.

Ergänzend spielt auch das Krankengeld eine wichtige Rolle im Konzept: Bei einer Teilkrankschreibung könnte es künftig anteilig gezahlt werden – abhängig davon, wie stark die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Beschäftigte würden dann einen Teil ihres Gehalts vom Arbeitgeber erhalten, während der fehlende Anteil durch das Krankengeld ausgeglichen wird

Kritik an der Teilkrankschreibung

Trotz möglicher Vorteile stößt das Modell auf Bedenken von Patientinnen, Ärztinnen und Sozialpolitikern:

  • Gesundheitliche Risiken: Beschäftigte könnten versucht sein, zu früh wieder zu arbeiten, was Erkrankungen verschlimmern oder chronisch machen könnte. Arbeitgeber könnten die Regelung zudem nutzen, um frühere Einsätze zu erwarten.

  • Umsetzungsschwierigkeiten: Unterschiedliche berufliche Anforderungen und Abrechnungsfragen könnten die Einführung der Teilkrankschreibung kompliziert und unsicher machen.

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Quellen
  1. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
  2. https://www.pharmazeutische-zeitung.de