Dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge wurden mittlerweile mehr als ein Drittel der Menschen in Deutschland vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Zwei Wochen nach der zweiten Impfung gelten Geimpfte als vollständig geimpft – das Vakzin von Johnson und Johnson wird nur einmal verabreicht. Auf der Internetpräsenz des RKI heißt es: "Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen". Aber wie sieht es aus, wenn eine vollständig Geimpfte Person Kontakt mit jemandem hatte, der nachweislich mit der Delta-Variante infiziert ist? Die aus Indien stammende Variante des Coronavirus gilt als ansteckender und resistenter gegenüber den zugelassenen Impfstoffen.
Quarantäne trotz vollständiger Impfung: Wen betrifft es?
In einigen Teilen Deutschlands gilt das Entfallen der Quarantänepflicht bei vollständig Geimpften in diesem Fall nicht. So heißt es beispielsweise auf der Internetseite der Stadt Köln: "Mit Inkrafttreten der Bundesverordnung gilt diese Pflicht nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen, es sei denn, man hatte Kontakt zu einer mit einer Virusvariante infizierten Person." Ebenso handhaben es andere Gemeinden. Einem Bericht des Oberbayerischen Volksblatts zufolge müssen im Raum Rosenheim auch vollständig geimpfte Personen, selbst bei einem Verdachtsfall, in Quarantäne. Ähnliches gilt in München: Das Gesundheitsreferat der Stadt gab gegenüber der Zeitung tz an, "dass für Kontaktpersonen von Infizierten ‚mit der besorgniserregenden Virusvariante‘ eine 14-tägige Quarantäne verhängt wird – auch wenn sie geimpft oder genesen sind."
Quarantänepflicht beim Reisen
Auch nach bestimmten Auslandsreisen muss trotz vollständiger Impfung eine Quarantäne erfolgen. So heißt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums: "Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet." In diesem Fall müsse eine 14-Tägige Quarantäne eingehalten werden.
Bei Symptomen trotz vollständiger Impfung in Selbstisolation
Auch, wenn die Quarantänepflicht für vollständig Geimpfte entfällt, gilt trotzdem: Wer Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte und selbst Symptome entwickelt, muss sich schnellstmöglich in Quarantäne begeben. Das Land Nordrhein-Westfalen erklärt beispielsweise auf der Seite coronavirus.nrw: "Entwickelt eine Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich unverzüglich in Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen."
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Quellen: rki.de, br.de