Lebensmittelrückruf: Kartoffelsticks von REWE dürfen nicht verzehrt werden

Kartoffelsticks sind ein beliebter Snack und werden von vielen Menschen gerne gegessen. Nun wird ein Produkt aufgrund einer Gesundheitsgefahr zurückgerufen. 

Kartoffelsticks vor Supermarkthintergrund© iStock/suteishi und lebensmittelwarnung.de
Die ja!-Kartoffelsticks sollten nicht gegessen werden. 

Kartoffelsticks sind dünne, längliche Chips, die gerne als herzhafter Snack verzehrt werden. Sie enthalten die optimale Mischung aus Kohlenhydraten und Fetten, wenn wir uns nach etwas Fettigem sehnen. Nun ruft ein Hersteller sein Produkt zurück, da ein Verzehr gefährlich werden kann. 

Kartoffelsticks von REWE sollten nicht verzehrt werden

Der Hersteller Snäcky Knabbergebäck GmbH ruft seine ja! Paprika Kartoffelsticks, 125 Gramm zurück. Betroffen sind Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 11.04.2025 und der Chargennummer L0010087303. Der Grund für den Rückruf: Der Hersteller kann nicht ausschließen, dass sich in einzelnen Packungen des betroffenen Artikels Glasscherben befinden. Der Rückruf gilt nach derzeitigem Stand für das Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Warum sind Glassplitter in Lebensmitteln gefährlich?

Verbraucher sollten dringend vom Verzehr zurückgerufener Lebensmittel, die Glassplitter enthalten können, absehen. Werden diese verschluckt, drohen schwere Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie im Verdauungstrakt. Die scharfen Kanten der Glassplitter können die empfindlichen Schleimhäute aufschneiden oder durchlöchern, was Blutungen, Infektionen und in schweren Fällen sogar lebensbedrohliche Komplikationen zur Folge haben kann.