Krankschreibung künftig auch per Videochat möglich

Krankschreibung künftig auch per Videochat möglich

Patienten können sich künftig unter bestimmten Voraussetzungen per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. 

Erkältung bekämpfen© LittleBee80/ iStock/ Thinkstock
Erkältung bekämpfen

Am Donnerstag beschlossen der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, dass sich Patienten künftig per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen können. Der Ausschuss betonte jedoch, dass Patienten keinen direkten Anspruch auf eine Krankschreibung der Videosprechstunde haben. Auch sei die Möglichkeit unabhängig von der Corona-Pandemie entwickelt worden.

Voraussetzungen für die Krankschreibung per Video

Voraussetzung für die Krankschreibung per Videochat ist, dass der Patient der Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Video zulässt. Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist auf einen Zeitraum von sieben Tagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung wird anschließend nur nach einer Folgeuntersuchung vor Ort ausgestellt.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Zusätzlich zu den Videosprechstunden soll es ab dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit geben, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digitalisiert und elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird. Auch die digitale Patientenakte soll ab dem 1. Januar 2021 als freiwilliges Angebot starten. Kritisch ist jedoch, dass vorerst keine Datenschutzeinstellungen gewährleistet sind. Ab 2022 soll dann aber festzulegen sein, welcher Arzt welche Dokumente einsehen kann.
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