EU verbietet Chlorpyrifos: Insektizid gefährdet ungeborene Kinder

EU verbietet Chlorpyrifos: Insektizid kann Erbgut ungeborener Kinder schädigen

Seit 1973 ist das Pestizid Chlorpyrifos in Deutschland, seit 2005 auch in der gesamten EU zugelassen. Es soll Getreide und Obst vor Läusen, Fruchtfliegen und anderen Schädlingen schützen. Aufgrund eines Gutachtens wird die Nutzung des Pestizids ab 2020 nicht mehr verlängert.

Zitrusreiniger selber machen© tanjichica7/iStock
Zitrusreiniger selber machen

Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Chlorpyrifos in einem Gutachten als zu gefährlich eingestuft. Das Pestizid könne ungeborene Kinder schädigen und es sei nicht ausreichend erforscht, ob es das Erbgut schädige. Dadurch sei es nicht möglich, Grenzwerte für den Stoff festzulegen.

Probleme Chlorpyrifos zu kontrollieren

Seit 2015 ist Chlorpyrifos in Deutschland verboten, in 20 EU-Ländern jedoch noch nicht. Problematisch ist, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Pflanzengift 2017 noch immer in importiertem Obst gefunden hat. Besonders Orangen und Grapefruits waren davon betroffen. Trotz baldigem EU-Verbot kann es dazu kommen, dass Lebensmittel weiterhin mit dem Insektizid belastet sind, da diese aus Ländern kommen, in denen Chlorpyrifos noch erlaubt ist.

Chlorpyrifos vermeiden

In Deutschland sind es hauptsächlich Zitrusfrüchte, die mit Chlorpyrifos behandelt wurden. Achten Sie beim Einkauf deshalb auf Bio-Anbau bzw. Bio-Siegel, da bei diesen die Früchte nicht mit dem synthetischen Pestizid behandelt werden dürfen.

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