Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten und Silvester

Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten und Silvester

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf neue Corona-Regeln im Dezember geeinigt: Der Teil-Shutdown wird im Dezember verlängert, jedoch werden die Kontaktbeschränkungen zwischen Weihnachten und Neujahr in vielen Bundesländern gelockert. Ministerpräsidenten empfehlen eine mehrtägige Selbstquarantäne vor den Festtagen.

Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten.© Adobe Stock/Monkey Business
Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten.

Der „Lockdown Light“ geht Medienberichten zufolge auch im Dezember in die Verlängerung. Bereits vor dem Treffen mit der Bundesregierung hatten sich die Ministerpräsidenten der einzelnen Länder auf umfangreiche Beschlüsse bezüglich der Corona-Pandemie geeinigt, wie die Tagesschau oder der Spiegel berichteten. Seit dem 1. Dezember sind private Treffen dann nur noch zwischen Personen aus zwei Haushalten erlaubt und auf maximal fünf Personen beschränkt. Bislang lag die Beschränkung bei zehn Personen. Jedoch weichen einige Bundesländer, in denen die Infektionszahlen niedriger oder höher sind, davon ab. Welche Kontaktregelungen in welchem Bundesland gelten, finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Leichte Lockerungen der Kontaktregeln soll es jedoch zwischen Weihnachten und Neujahr in fast allen Bundesländern geben. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Ministerpräsidenten der Länder empfehlen außerdem, sich vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben, um die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten möglichst gering zu halten. Die Weihnachtsferien könnten in diesem Jahr ab dem 19. Dezember vorgezogen werden.

Das Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr auf öffentlichen Plätzen verboten, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden und die Krankenhäuser zu entlasten, da jedes Jahr tausende Menschen von Raketen verletzt werden.

Restaurants sollen weiterhin geschlossen bleiben. In einigen Bundesländern sollen im Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember Hotelübernachtungen für Familienbesuche möglich sein. Unklar ist noch, ob Hotels für diese wenigen Tage auch wirklich öffnen.

Auch im Groß- und Einzelhandel gibt es neue Einschränkungen. Bei mehr als 800 Quadratmetern Ladenfläche darf künftig höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter anwesend sein. Bei einer Fläche unter 800 Quadratmetern darf sich eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten.

Weiterhin geschlossen bleiben Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseursalons bleiben weiterhin geöffnet.

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