
Dauerrezept für chronisch Kranke
Ab 2020 wird eine neue Wiederholungsverordnung eingeführt, die chronischen Kranken Dauerrezepte zur Verfügung stellt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Patienten müssen demnach nicht mehr für jedes Folgerezept in die Arztpraxis, sondern erhalten ihre Medikamente dirket in der Apotheke. Das Dauerrezept soll bis zu vier Folgerezepte ersetzen können.
Masernimpfung wird Pflicht
Ab März 2020 müssen Kinder gegen Masern geimpft werden, um eine Kita, Schule oder andere öffentliche Einrichtung zu besuchen. Die Impfpflicht gilt ebenso für Erwachsene, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten.
Bereitschaftsdienst und Terminservicestellen werden zusammengefasst
Der ärztliche Bereitschaftsdienst und die Terminservicestellen werden unter der Rufnummer 116 117 zusammengefasst. Unter der Nummer können Patienten 24 Stunden sieben Tage pro Woche anrufen. Geschulte Mitarbeiter helfen Patienten für Ihr Krankheitsbild die richtige Versorgung und Therapie zu finden.
Apotheken bieten Grippeimpfung an
2020 wird ein Pilotprojekt in ausgewählten Apotheken zur Grippeimpfung in Deutschland gestartet. Patienten sind so nun nicht mehr auf einen Arzt für die Grippeimpfung angewiesen, sondern können diese in der Apotheke vornehmen lassen.
Gemeinsamer PAP- und HPV-Test ab 35 Jahren
Für Frauen ab dem 35. Lebensjahr wird der PAP-Test in der Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt mit dem HPV-Test ergänzt, um auf Humane Papillomviren zu testen. Dies sind Erreger, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Ab 35. werden Frauen somit alle drei Jahre zur Vorsorge gebeten.
Mehr Zuschuss für Zahnersatz
Ab Oktober 2020 werden Krankenkassen Zahnersatz höher bezuschussen. Demnach sind es ab Oktober 60 Prozent, die die Krankenkassen hinzugeben als bisher nur 50 Prozent.
Systematische Therapie wird zur Kassenleistung
Ab Juli 2020 können Vertragstherapeuten und -ärzte die Systematische Therapie über die Krankenversicherung abrechnen. Dies gilt für Patienten ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche wird das Psychotherapieverfahren nicht übernommen.