Coronavirus: Was bedeutet eine Ausgangssperre?

Coronavirus: Erste Ausgangssperren verhängt

In Deutschland wurden nun erste Ausgangssperren angekündigt. Welche Regionen betroffen sind, lesen SIe hier! 

Absperrung, Absperrband© Stadtratte / iStock
Absperrung, Absperrband

Freitag, 20.03.2020: Erste Ausgangssperren verhängt

Am Donnerstag kündigte Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) eine Ausgangssperre für größere Gruppen an. Öffentliche Plätze sollen von Sonnabend bis zum 3. April nicht mehr betreten werden. Auch in der Stadt Mitterteich und zwei Kommunen im benachbarten Landkreis Wunsiedel sind Ausgangssperren in Kraft getreten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) legte klar, dass für ihn am Ende nur die bayernweite Ausgangssperre bleibe, würden sich vielen Menschen nicht freiwillig beschränken wollen.
Am kommenden Sonntag wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten über Ausgangssperren beraten. Zuletzt hatte Merkel am Mittwoch die Bürgerinnen und Bürger in einer Fernsehansprache dazu aufgerufen, Sozialkontakte zu meiden und sich im Alltag auf das Nötigste zu beschränken.

Donnerstag: 19.03.2020

Seit Montag (16.3.2020) hat die Bundesregierung das öffentliche Leben auf Eis gelegt und zahlreiche Geschäfte, sowie Schulen, Kitas, Vereine und Einrichtungen wurden geschlossen. Die Regierung appelliert an alle Bürger, Zuhause zu bleiben, um die schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern und so das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. An vielen Ecken wird jedoch schon gemunkelt, dass eine Ausgangssperre wie in andern Ländern verhängt werden könnte. Doch was bedeutet das eigentlich und wie würde sich das auf den Alltag auswirken?

Was ist eine Ausgangssperre?

Eine Ausgangssperre wäre im aktuellen Fall ein politisches Verbot, öffentliches Gelände wie Parks oder Straßen ohne triftigen Grund zu betreten sowie das Haus zu verlassen. Oftmals ist eine Ausgangssperre zeitlich und räumlich begrenzt.

In Ländern wie Frankreich, Spanien und Belgien wurden bereits Ausgangssperren verhängt, um das Gesundheitssystem zu entlasten und die rasend schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Was darf ich bei einer Ausgangssperre und was nicht?

Bei einer Ausgangssperre wäre verboten:

  • Das Haus oder die Wohnung ohne triftigen Grund verlassen
  • öffentliche Plätze, Straßen und Parks zu betreten
  • an Versammlungen teilnehmen
  • Teamsportarten und Treffen in Gruppen
Erlaubt ist dennoch:
  • Einkaufen
  • Besuche beim Arzt, bei Tankstellen und Banken
  • Fahrten zur Arbeit
  • Sport im Freien, z. B. Joggen, sofern man allein ist
  • Mit dem Hund spazieren gehen
  • Familienzusammenführungen
  • Hilfsbedürftige betreuen

Was spricht für und was gegen eine Ausgangssperre?

Gegen eine Ausgangssperre spricht das "Recht auf Bewegungsfreiheit", welches im Grundgesetz, Artikel 11, Absatz 2 verankert ist. Dieses besagt:

1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Das Recht dürfte nur in bestimmten Fällen eingeschränkt werden. Die Ausgangssperre würde ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bedeuten. Ob das im aktuellen Coronavirus-Fall gerechtfertigt wäre, lässt sich jedoch schwer beantworten.

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