
Coronavirus: Ethikrat diskutiert Impfpflicht für bestimmte Personengruppen
Zum Thema Impfungen und Impfpflicht hat sich kürzlich der Deutsche Ethikrat eingeschaltet. Der Ethikrat hat den gesetzlichen Auftrag, ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Bevölkerung Deutschlands zu klären. Darunter fallen auch einige Gesetzesbeschlüsse oder Vorgaben, die das Coronavirus betreffen. Im Kontext der bald kommenden Impfstoffe diskutiert der Ethikrat, ob eine Impfpflicht ethisch vertretbar und vielleicht sogar sinnvoll wäre. Er wägt dabei die voraussichtlichen Folgen für Individuum sowie Gesellschaft ab. Die Freiheit des Einzelnen kann in Sonderfällen der Gesundheit der Bevölkerung untergeordnet werden. Das Ethikratsmitglied Steffen Augsberg hält eine gesamtgesellschaftliche Impfpflicht für nicht denkbar. Jedoch sei eine Impfpflicht für bestimmte berufliche Gruppen durchaus möglich und dann sinnvoll, wenn dadurch Todesfälle vermieden werden können. Dies wäre zum Beispiel auf Intensivstationen der Fall. Zu diesem möglicherweise spaltenden Thema fordert der Ethikrat dringend eine gesetzliche Grundlage mit klaren Leitlinien.
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Was sagt die Bundesregierung zur Impfpflicht?
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn haben im Zuge der bald kommenden Impfstoffe versichert, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben soll. Jens Spahn sagte am 18. November im Bundestag: "Ich gebe Ihnen mein Wort, es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben." Verpflichtende Impfungen für bestimmte Personengruppen, z.B. Krankenhauspersonal, sind jedoch laut Infektionsschutzgesetz möglich. Vor diesem gesetzlichen Hintergrund befürchten manche, dass es zu einer indirekten Impfpflicht kommen könnte: Menschen ohne Impfnachweis könnten von bestimmten Orten oder Tätigkeiten, z.B. Flugreisen, komplett ausgeschlossen werden.
Können Arbeitgeber ihre Angestellten zur Corona-Impfung zwingen?
Viele Angestellte fragen sich, ob ihr Arbeitgeber veranlassen kann, dass sie nur noch mit Impfnachweis arbeiten dürfen. Für bestehende Arbeitsverhältnisse wäre rechtlich gesehen eine nachträgliche Vertragsänderung notwendig. Dies geht nur unter der Zustimmung des Arbeitnehmers. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen damit eine Impfpflicht nicht nachträglich ohne Ihr Einverständnis aufzwingen. Das Hygienekonzept der jeweiligen Firma muss jedoch jeder Arbeitnehmer einhalten, um andere nicht zu gefährden.
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