Corona-Lockerungen: Was ab heute erlaubt ist

Corona-Lockerungen: Was ab heute erlaubt ist

Ab heute treten die Corona-Lockerungen in Kraft, die bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurden. Für die Menschen in den meisten Bundesländern bedeutet das mehr Freiheiten. Welche Regeln genau ab heute gelten, erfahren Sie hier.

Frau in Klamottenladen Corona© iStock/LeoPatrizi
Ab einer Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner darf der Einzelhandel wieder für eine begrenzte Kundenanzahl öffnen.

Vergangene Woche hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit den Ministerpräsidenten beschlossen, wie es in Bezug auf den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitergeht. Da die Infektionszahlen in den Bundesländern stark variieren, sind die Lockerungen vom Inzidenzwert, also der Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, abhängig.

Corona-Lockerungen: Was ab heute möglich ist

  • Private Kontakte
    Bundesland übergreifend gilt ab heute, dass sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Vorher war es außerhalb des eigenen Hausstandes nur eine weitere Person. In Sachsen-Anhalt dürfen sich Mitglieder eines Haushalts sogar mit bis zu fünf Menschen eines weiteren Haushalts treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mit einbegriffen sind.
  • Einzelhandel
    Ab einer Inzidenz von unter 100 darf der Einzelhandel Termine vergeben. Eine Inzidenz unter 50 erlaubt den Läden für eine bestimmte Personenanzahl zu öffnen. Diese Regeln werden entweder landesweit umgesetzt oder es wird abhängig von der Inzidenz regional entschieden.
  • Sport
    Ab einer Inzidenz von unter 50 dürfen laut der Beschlüsse maximal zehn Menschen kontaktfrei draußen Sport treiben. Bei einem Wert von bis zu 100 ist dies für fünf Menschen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren dürfen im Freien in Gruppen von bis zu 20 Sport treiben.
  • Schule
    Landesweit soll wieder vermehrt Präsenzunterricht stattfinden. Die genauen Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
  • Kultur
    Für Museen und Galerien gelten ähnliche Regeln wie für den Einzelhandel. Von Bundesland zu Bundesland variiert, ob sie unter Auflagen wieder öffnen können oder Termine vergeben müssen. In Thüringen ist dieser Schritt aufgrund des hohen Inzidenzwertes nicht möglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen
    Friseure durften bereits am 1. März öffnen. Andere körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik oder Massagen sind unter strengen Auflagen wieder möglich. Auch Tattoostudios dürfen öffnen. Wo das durchgängige Tragen einer Maske nicht gewährleistet werden kann, soll getestet werden. 

 

Quellen: tagesschau.de, deutschlandfunk.de

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