
Der Bundestag berät am Freitag erstmals über ein neues Gesetz zur Impfpflicht. Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, soll zukünftig der Besuch einer Kita verwehrt bleiben. Bei nicht geimpften Schulkindern drohen hohe Bußgelder. Grund dafür ist die immer weiter sinkende Impfquote, sodass die sogenannte Herdenimmunität nicht mehr bestehen kann, sollten die Impfzahlen noch stärker fallen.
Wer muss künftig einen Impfschutz nachweisen?
Sowohl Kinder, die eine Kindertagesstätte, Schule, Gemeinschaftseinrichtung oder Tagespflege besuchen, als auch Personen, die dort arbeiten, müssen künftig einen Impfschutz gegen Masern vorweisen. Das gilt zusätzlich für Personal in medizinischen Einrichtungen, sowie für Personen in Flüchtlingsheimen. Nachweisbar ist der Impfschutz drch den Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft.
Ab dem 1.März 2020 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Wer schon davor in einer Gemeinschaftseinrichtung gearbeitet hat, muss die Impfung bis zum 31. Juli 2021 nachweisen. Ausgenommen von der Impfpflicht sind Personen, die vor 1970 geboren wurden, aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder bereits an Masern erkrankten.
Verstoß gegen die Impfpflicht - was droht mir?
Nichtgeimpfte Kinder können von einem Kitabesuch ausgeschlossen werden. Arbeitnehmer dürfen bei Nichtimpfung keine Tätigkeit in den genannten Einrichtungen aufnehmen. Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2500 rechnen. Dieses Bußgeld kann auch gegen Kitas verhängt werden, sollten diese ungeimpfte Kinder aufnehmen. Dies gilt auch für Personal in Gesundheits- und Medizineinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Impfungen gibt es bei allen Ärzten, außer bei Zahnärzten. Auch der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) nimmt Schutzimpfungen in Schulen vor, wenn die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Um Patienten an Auffrischungstermine zu erinnern, soll die Dokumentation der Impfung elektronisch erstellt werden.