
Der Bundestag hat ein weitreichendes Verbot für sogenannte Konversationsbehandlungen bei Minderjährigen beschlossen. Dubiose Therapien mit pseudowissenschaftlichen Methoden, die homosexuelle Menschen umerziehen sollen, sind bis zu einem Lebensalter von 18 Jahren nun nicht mehr erlaubt. Strafen drohen auch, wenn die Betroffenen volljährig sind und durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer "Umpolungs-Maßnahme" bewegt wurden. Wird das Verbot missachtet, droht eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Der neue Beschluss gilt ebenfalls für Eltern oder Sorgeberechtigte. Sie sollen für Umerziehungsmaßnahmen zur Rechenschaft gezogen werden.
Homosexualität ist keine Krankheit
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, dass Homosexualität keine Krankheit sei, weshalb derartige Therapien verboten gehören. Auch die Werbung für solche Therapien ist künftig verboten.
Die Behandlungsmethoden würden oft zu schwerem körperlichen und seelischem Leid führen, wodurch die sich das Risiko für Depressionen und Suizid erhöht.
Schutzalter ist verbesserungswürdig
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert eine Ausweitung des Schutzalters. Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik der Grünen-Fraktion, hält ein Schutzalter bis zum 26. Lebensjahr für sinnvoll.