
Der Bundestag hat heute über eine Neuregelung der Organspende diskutiert.
Die wichtigste Frage dabei lautet: Bin ich in Zukunft automatisch Organspender, wenn ich nicht widerspreche? Oder nur, wenn ich aktiv zugestimmt habe?
So hat der Bundestag entschieden
Am 16. Januar 2020 hat der Bundestag in einer rund zweieinhalbstündigen Sitzung mit deutlicher Mehrheit (379 zu 292 Stimmen) gegen den Organspende-Gesetzesentwurf einer Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Gesundheitspolitiker Dr. Karl Lauterbach (SPD) gestimmt.
Ebenfalls mit einer deutlichen Mehrheit hat der Bundestag in der namentlichen Abstimmung für den Entwurf von Grünen-Chefin Annalena Baerbock entschieden. Die Entscheidung über die Organspende bleibt künftig weiterhin jedem selbst überlassen. Dennoch soll der Druck, sich für oder gegen die Organspende zu entscheiden, erhöht werden. Der Gesetzesentwurf sieht u.a. die Einführung eines Online-Registers und eine regelmäßige Abfrage der Spendebereitschaft vor.
Schlussabstimmung für die Gesetzeserweiterung: 432 zu 200 Stimmen
Ziel dieser Neuregelung
Das Ziel der Neuregelung ist, dass es mehr lebensrettende Organspenden gibt. Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Niere beträgt in Deutschland mittlerweile acht Jahre!
Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Welche Vorschläge zum Gesetzesentwurf gibt es?
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schlägt die "doppelte Widerspruchslösung" vor. Das bedeutet, dass alle Bürger als Organspender gelten, wenn sie nicht widersprechen. Im Fall eines Hirntods würden noch Angehörige gefragt werden.
Die Grünen-Chefin Annalena Baerbock hingegen will, dass jeder Bürger beim Abholen des Passes (alle zehn Jahre) auf die Organspende angesprochen wird. Jeder müsste sich dann aktiv dafür oder dagegen entscheiden. - Wie viele Spenden werden aktuell benötigt?
Mehr als 9000 Deutsche warten (Stand Dezember 2019) aktuell auf eine Niere, Leber, Lunge oder Herz. Im Durchschnitt sterben drei von ihnen täglich. - Wann könnte die Neuregelung in Kraft treten?
Die Neuregelung würde erst 2022 in Kraft treten. Bis dahin kann im aktuellen Organspendeausweis schon mit einem Kreuzchen und der Unterschrift der Widerspruch zur Organentnahme nach dem Tod geltend gemacht werden. - Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?
Organspendeausweise gibt es in Arztpraxen, Apotheken, über das "Infotelefon Organspende" (0800 / 90 40 400) oder im Internet auf www.organspende-info.de