
Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) warnt in einem neuen Gutachten vor dem Pflanzenschutzmittel Chlorpyrifos. Das Pestizid steht im Verdacht ungeborene Kinder zu schädigen. Zudem sei nicht geklärt, ob es das Erbgut schädigen kann. Die Sprecherin der EU-Kommission, Anca Păduraru, erklärte gegenüber der TAZ, dass die Kommission den Mitgliedsländern vorschlage, die Zulassung der Substanz nicht zu verlängern. Der US-Agrarchemiekonzern Corveta wies die Vorwürfe gegen das Gutachten zurück. Chlorpyrifos sei besser untersucht als jeder anderer Wirkstoff, wie der Sprecher Józef Máté, gegenüber der TAZ mitteilte.
Trotz Verbot Pestizid in Obst gefunden
Seit 2015 ist die Nutzung des Pflanzenschutzmittels in Deutschland verboten, in 20 anderen EU-Ländern jedoch erlaubt. Trotz des Verbots hat das Bundesamt für Verbraucherschutz 2017 Chlorpyrifos in importierten Obst wie Orangen und Grapefruits gefunden.
Eigentlich wäre die Eu-weite Zulassung von 2005 im Jahr 2016 ausgelaufen, jedoch hatten die Behörden nicht rechtzeitig über eine Verlängerung entschieden, sodass die Zulassung provisorisch verlief. Das geschah nun schon zum dritten Mal. Die letzte Verlängerung laufe im Januar 2020 aus.
Ungenaue Zulassungsverfahren
2005 wurde Chlorpyrifos von einem Ausschuss der Europäischen Kommission als sicher eingestuft und den Stoff erlaubt. Die Untersuchung auf Sicherheit des Stoffs hatten jedoch die Hersteller des Insektizids in Auftrag gegeben. Studien zeigten schon vor der ersten Zulassung, dass sich der Stoff auf das Kleinhirn bei Ratten auswirkte. Zwischen 2005 und 2016 folgten weitere Studien. Laut EFSA hätten Kinder, die im Mutterleib Chlorpyrifos ausgesetzt wurden, kognitive und Verhaltensdefizite.