
Die Digitalisierung soll in Arztpraxen Einzug erhalten, um die Terminvergabe, Sprechstunden und das Wartezimmer patientenfreundlicher zu gestalten. Einer der ersten wichtigen Schritte soll bereits bis spätestens 1. Januar 2021 gegangen werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant bis dahin die elektronische Patientenakte als freiwilliges Angebot für Patienten. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Verbraucherzentralen stimmen für mehr Digitalisierung in Arztpraxen.
Videosprechstunden
Aktuell werden Videosprechstunden von vielen Ärzten noch als Zusatzleistung wahrgenommen, dabei seien Videotelefon-Dienste schon längst selbstverständlich. In den nächsten fünf Jahren soll so jeder fünfte Termin per Videosprechstunde ablaufen. Besonders profitieren können z. B. Eltern mit ihrem Kind, welches Brechdurchfall hat. Den Arztbesuch zu umgehen und ihn durch ein Videotelefonat zu ersetzen, wäre eine Erleichterung.
Online-Terminbuchungen
Einige Praxen bieten bereits eine Terminvergabe online an, jedoch soll dieses Netz noch flächendeckender ausgebaut werden. Patienten sind so zukünftig nicht mehr nur auf die Telefonzeiten oder den Anrufbeantworter angewiesen, sondern können bequem online einen Arzttermin buchen. Besonders Menschen, die während ihrer Arbeitszeit nicht telefonieren können, Schicht- und Nachtarbeiter würden von der Online-Terminbuchung profitieren.
Wartezimmer
Lange Wartezeiten könnten in Zukunft durch digitale Benachrichtigungen vermieden werden. Zwar wird es immer zu Wartezeiten kommen, aber zwei Stunden seien nicht angemessen. Durch eine Benachrichtigung, z. B. auf dem Smartphone, könnte der Patient in der Wartezeit die Praxis verlassen und sich anderen Aktivitäten widmen.
Startschuss für die Digitalisierung
Für die moderne Medizin benötigt es noch mehr Anschlüsse der Arztpraxen an die Datenautobahn, um eine noch bessere Vernetzung zu garantieren. Ebenso sei es wichtig, dass die Daten der Patienten gut verschlüsselt und gesichert sind und es beim Weiterschicken auch bleiben. Sicherheitslücken müssen geklärt und geschlossen werden. SInd alle Anforderungen erfüllt, kann durch eine elektronische Patienakte z. B. mehrfaches Röntgen vermieden werden, da diese Informationen nun schneller für den neuen Arzt vorliegen.