
So laufen Krankschreibungen bisher
Zurzeit ist scheinbar jeder krank. Die Erkältungswelle ist noch nicht gebrochen, auch Corona greift wieder um sich. Wenn es Sie auch schon erwischt hat, kennen Sie das Prozedere sicherlich gut genug: Zum Hausarzt oder Hausärztin, Krankschreibung erhalten, nach Hause und auskurieren. Doch nicht so schnell! Die Krankschreibung, besser bekannt als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, muss ja auch noch beim Arbeitgeber eingereicht werden. Also einen Umschlag vorbereiten und eine Kopie der Krankschreibung mit der Post an die Personalabteilung auf der Arbeit schicken.
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Dies ist zumindest seit dem 1. Oktober 2021 der gängige Weg, wie mit einer Krankschreibung verfahren wird. Davor mussten Krankgeschriebene sogar noch eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an ihre eigene Krankenkasse schicken. Glücklicherweise ist dieser Extraschritt seit letztem Jahr nicht mehr nötig, denn die Krankschreibung erreicht die Krankenkassen seitdem auf elektronischem Wege direkt aus der Arztpraxis.
Im Video: Diese Änderungen kommen auf Angestellte zu
Was sich ab 2023 ändert
Ab dem 1. Januar 2023 folgt nun für gesetzlich Versicherte eine weitere Neuerung, die das Krankmelden ein ganzes Stück bequemer macht. Denn im neuen Jahr müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihren Arbeitgebern die Krankschreibung nicht mehr in Papierform übermitteln. Dies übernehmen nun die Krankenkassen, die seit 2021 ja bereits die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von den Arztpraxen direkt erhielten. Arbeitgeber können sich jetzt bei Bedarf an die Krankenkassen ihrer krankgemeldeten Angestellten wenden und erhalten dann die Krankschreibung in elektronischer Form.
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Für die Angestellten entfällt dann endlich der nervige Papierkram und sie können sich voll und ganz aufs Gesundwerden konzentrieren. Was außerdem entfällt: Tonnenweise vermeidbarer Papiermüll, der in Form von Krankschreibungen in Zettelform in Personalakten ein sinnloses Dasein führt.
Die obligatorische Krankschreibung in Papierform erhalten Sie aber auch in Zukunft in der Praxis. Sie dient als Rückversicherung, falls der Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifelt. Auch Privatärzte und Privatärztinnen oder Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen sind noch nicht sofort ab Januar 2023 an dem neuen papierlosen Meldeverfahren beteiligt.
Was ist mit der telefonischen Krankschreibung?
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Bundesregierung hat bereits im November 2022 entschieden, die Corona-Sonderregelung zu verlängern. Damit sind telefonische Krankschreibungen bei Atemwegserkrankungen auch bis zum März 2023 weiterhin telefonisch möglich. Wer krank ist, kann sich also auch im Frühjahr 2023 noch telefonisch bei seinem Hausarzt oder Hausärztin melden und eine Krankschreibung erhalten.
Mit der Sonderregelung sollen überfüllte Wartezimmer vermieden und die Ausbreitung von Corona, Grippe und Co. eingedämmt werden.