
Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz: Darauf müssen Sie achten
Die Corona-Pandemie hat Deutschland auch im Winter 2021 fest im Griff. Um die Verbreitung des Virus einzudämmen, sind mit dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 24. November wieder stärkere Maßnahmen am Arbeitsplatz eingeführt worden:
1. 3G am Arbeitsplatz und Testangebote
Seit dem 24. November gilt bundesweit eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Der Zugang zu Betriebsgebäuden ist also nur noch für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (Schnelltest 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden gültig) erlaubt. Die Vorlage eines Selbsttests reicht nicht aus - die Testung kann aber unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Der Arbeitgeber muss darüber hinaus mindestens zwei Mal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Schnelltests für Unternehmen sind hier eine gute Wahl: Auch für geimpfte oder genesene Personen sind regelmäßige Tests sinnvoll, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen und Ansteckungen zu vermeiden.
2. Homeoffice-Pflicht
Die bereits aus dem letzten Jahr bekannte Homeoffice-Pflicht wird mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wieder eingeführt. Arbeitgeber müssen ihren Angestellten die Möglichkeit gewähren, im Homeoffice zu arbeiten. Dadurch soll die Verbreitung des Coronavirus weiter eingedämmt und Arbeitnehmer vor Infektionen geschützt werden. Diese Pflicht gilt nur für Arbeiten, die aus dem Homeoffice möglich sind und nicht zwingend vor Ort im Unternehmen ausgeübt werden müssen. Arbeitnehmer müssen sich an diese Pflicht halten: Eine Ausnahme bilden Fälle, bei denen zu Hause nicht die nötigen räumlichen oder technischen Gegebenheiten zur Verfügung stehen.
3. Hygienekonzepte, Abstände und Erhöhung der Impfbereitschaft
Neben verschiedenen Neuerungen im Infektionsschutzgesetz bleiben die meisten der alten Regelungen bestehen. So müssen Arbeitgeber weiterhin ein betriebliches Hygienekonzept präsentieren. In diesem wird zum Beispiel festgehalten, dass am Arbeitsplatz Abstände eingehalten werden, regelmäßig gelüftet wird und bei fehlenden Abständen oder Schutzmaßnahmen Masken getragen werden. Außerdem sollen Arbeitgeber dazu beitragen, die Impfbereitschaft zu erhöhen: Dies kann zum Beispiel über eine Aufklärung über Covid-19 und Schutzimpfungen oder durch betriebliche Impfangebote geschehen.
Fazit: Darauf muss im Corona-Winter in Unternehmen geachtet werden
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden mit dem Infektionsschutzgesetz vom 24.11.2021 auch wieder neue Regelungen für Unternehmen bekannt gegeben. Die Homeoffice-Pflicht tritt wieder in Kraft und der Zutritt zum Arbeitsplatz ist nur noch mit 3G erlaubt. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber weiterhin bestehende Hygienekonzepte einhalten, auf Abstände am Arbeitsplatz achten und mindestens zwei Mal pro Woche Corona-Tests anbieten. Damit können Ansteckungen verhindert und Infektionsketten unterbrochen werden.