Wer eine Impfung erhält, lässt sie von seinem Arzt in den Impfausweis eintragen – so ist es auch bei der Corona-Impfung. Doch was ist eigentlich, wenn man den Impfpass verloren hat oder gar keinen besitzt? Gibt es dann Schwierigkeiten bei der Impfung? Wir klären auf und sagen Ihnen, was zu tun ist.
Corona-Impfung: Auch ohne Impfpass möglich
Die gute Nachricht vorweg: Sie brauchen nicht zwangsweise einen Impfpass mitbringen, um die Corona-Impfung erhalten zu können. Statt die Impfung in Ihren Ausweis zu vermerken, werden Sie von den Impfzentren oder von Ihrem Hausarzt eine Impfbescheinigung bekommen. Diese kann später von Ihrem Hausarzt in Ihrem neuen oder wieder gefundenen Impfpass nachgetragen werden. Denn laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) gilt: „Nur dokumentierte Impfungen gelten als durchgeführt.“
Medienberichten zufolge soll es ab Juni in Deutschland die App CovPass geben, mit der Sie Ihre Impfung, überstandene Infektionen sowie Testergebnisse nachweisen können. Um den Sticker aus dem Impfpass digital zu bekommen, werden Geimpfte in den nächsten Wochen per Post einen QR-Code erhalten. Diesen müssen Sie dann mit der App nur noch einscannen. Zusätzlich soll die Corona-Warn-App bis zum Ende des Sommers ein digitales Impfzertifikat enthalten. Nutzer können dann per Smartphone nachweisen, dass sie geimpft worden sind. Hierbei handelt es sich allerdings um ein Zusatzangebot. Der Impfausweis aus Papier wird weiterhin seine Gültigkeit behalten.
Sollten Sie allerdings bereits vor Ihrem Impftermin bemerken, dass Sie Ihren Impfpass verloren haben, sollten Sie so zeitnah wie möglich Ihren Hausarzt aufsuchen. Dieser stellt Ihnen kostenlos einen neuen Ausweis aus und trägt Ihre Impfungen aus den letzten zehn Jahren neu ein – so lange müssen Arztpraxen diese Aufzeichnungen aufbewahren. Bei älteren Impfungen, die länger zurückliegen, wird es schwierig. Falls sich diese nicht mehr rekonstruieren lassen, muss die Grundimmunisierung wiederholt werden.
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Elektronische Patientenakte ab 2022
Das hektische Suchen und Finden des Impfpasses könnte ab 2022 passé sein. Denn dann soll die elektronische Patientenakte (Epa) des Bundesgesundheitsministeriums kommen. Diese ermöglicht, dass wichtige Dokumente wie der Impfausweis oder der Mutterpass digital gespeichert werden. Grundlage für diese Regelungen ist das neue Patientendatenschutzgesetz (PDSG). Die Nutzung der Epa ist freiwillig, kein Patient ist verpflichtet sie zu nutzen. Bis die Epa kommt, sollten Sie gut auf Ihren Impfausweis Acht geben – schließlich ist es ein wichtiges Personaldokument.
Unser Tipp: Um das lange Suchen zu vermeiden, bewahren Sie Ihren Impfpass und andere wichtige Dokumente wie den Reisepass an einem festen Platz auf. Das kann beispielsweise eine Schreibtischschublade, eine beschriftete Schachtel oder ein Umschlag sein.