Die häusliche Quarantäne soll dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Das Gesundheitsamt darf eine gesetzliche Quarantäne anordnen, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatte oder selbst positiv auf das Virus getestet wurde. Ein enger Kontakt bedeutet, dass man mindestens 15 Minuten mit der Person persönlich gesprochen hat oder direkten Kontakt mit Atemwegssekreten hatte, also z. B. angehustet oder angeniest wurde.
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Betroffene verpflichtet den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten. Während der Quarantäne dürfen Sie Ihre vier Wände nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen.
Um sich selbst und das eigene Umfeld bestmöglich zu schützen, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) Regelungen aufgestellt, die unbedingt beachtet werden sollten. Diese entstammen der Website für Infektionsschutz.
1. Kontakte zur Risikogruppen beschränken
Während der Quarantäne sollten Betroffene den Kontakt zu Menschen aus Risikogruppen im Haushalt meiden. Dazu zählen vor allem Ältere und Personen mit Vorerkrankungen.
2. Einzelunterbringung und regelmäßiges Lüften
Wer in einem Mehrpersonenhaushalt lebt, sollte unbedingt darauf achten, dass der Erkrankte in einem separaten Zimmer untergebracht wird, welches so wenig wie möglich von den anderen Mitbewohnern betreten wird. Ebenso sollte der Raum regelmäßig durchlüftet werden.
3. Mindestabstand einhalten
Auch wenn es in Familien, Wohngemeinschaften oder anderen Einrichtungen schwerfällt,
genügend Abstand zu halten, sollten Betroffene dennoch achtsam sein. Bei Begegnungen mit einem gesunden Mitbewohner sollte dennoch der Mindestabstand von
1,5 Metern eingehalten werden. Hilfreich ist auch das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes.
4. Gemeinschaftsräume möglichst getrennt nutzen
Auch wenn es ein bisschen Organisation verlangt, so ist es sinnvoll, wenn Gemeinschaftsräume wie Badezimmer oder Küche getrennt genutzt werden. Darauf geachtet werden sollte, dass nach der Benutzung Oberflächen gereinigt und desinfiziert werden. Generell gilt, dass Haushaltsgegenstände nicht mit anderen Personen geteilt werden sollten. Zusätzlich sollten Gemeinschaftsräume regelmäßig gelüftet werden.
5. Richtiges Verhalten bei Husten und Niesen
Neben der Abstandsregelung ist es ebenso wichtig, die Hust- und Niesregeln zu beachten. Halten Sie beim Niesen und Husten den größtmöglichen Abstand zu anderen Personen und drehen Sie sich im besten Fall weg. Niesen und Husten Sie in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch, welches Sie anschließend entsorgen. Auch sollten Sie sich danach gründlich die Hände waschen.
6. Hygienemaßnahmen einhalten
Um eine Ansteckung anderer Personen im Haushalt zu verhindern, sollten Sie und Ihre Angehörigen sich stets an die Hygienemaßnahmen halten. Dazu zählt das Händewaschen von mindestens 20 Sekunden mit Seife und warmen Wasser. Ebenso kann es sinnvoll sein, Desinfektionsmittel zu benutzen. Verzichten Sie auch auf das Benutzen von Handtüchern. Trocknen Sie Hände und Oberflächen stattdessen mit Papiertüchern. Allgemein sollten Sie darauf achten, Ihre Hände von Mund, Nase und Augen fernzuhalten.
7. Rücksprache mit dem Arzt und dem Gesundheitsamt
Besteht eine angeordnete Quarantäne, sollten Sie in regelmäßigen Abständen Rücksprache mit Ihrem Arzt und dem Gesundheitsamt halten und über Ihren Gesundheitszustand informieren. Während der Quarantäne sollten Sie zweimal täglich Ihre Körpertemperatur messen und Tagebuch über den Verlauf und eventuell weitere Krankheitsanzeichen führen.
Das Gesundheitsamt wird nach frühestens zehn Tagen die Quarantäne aufheben oder wenn nach mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen. Bei einer schweren Erkrankung muss erst ein negativer Test vorliegen.
Übrigens: Verstöße gegen die behördlich angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
8. Was tun, wenn Krankheitszeichen auftreten oder stärker werden?
Informieren Sie schnellstmöglich das Gesundheitsamt, wenn Sie während der Quarantäne Krankheitszeichen wie Fieber, Husten und Atembeschwerden entwickeln. Bei einer Zunahme von leichten Beschwerden sollten Sie sich telefonisch ärztlichen Rat holen.
Sind Sie hingegen positiv auf Covid-19 getestet worden und werden die Beschwerden schlimmer, rufen Sie umgehend Ihre Hausarztpraxis oder eine andere Praxis über den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 an. Bei akuter Atemnot wählen Sie die 112.
9. Wo gibt es Hilfe und Unterstützung während der häuslichen Quarantäne?
- Bitten Sie Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, für Sie Besorgungen für Lebensmittel und Medikamente zu machen. Die Einkäufe sollten am besten vor Ihrer Tür abgestellt werden.
- Gerichte vom Lieferdienst und Pakete sollten ebenso vor der Tür abgestellt werden.
- Bitten Sie einen Familienangehörigen oder Bekannten Ihren Hund auszuführen.
- Sollte es zu Problemen bei der Versorgung kommen, sprechen Sie Ihr Gesundheitsamt an. Unterstützung bieten auch ehrenamtliche Helfer Ihrer Gemeinde.
10. Wie kann ich Belastungen der Quarantäne für mich und mein Kind mindern?
- Entwickeln Sie eine verlässliche Tagesstruktur und eine Routine.
- Achten Sie auf den Medienkonsum Ihres Kindes und bieten Sie weitere Beschäftigungsmöglichkeiten an.
- Pflegen Sie mit Ihrem Kind soziale Kontakte, z. B. per Telefon oder Videochat.
- Sorgen Sie für körperliche Betätigung: Tipps für spielerische Bewegungen, Gymnastik und andere Sportmöglichkeiten gibt es im Internet.
- Nehmen Sie bei Bedarf das Angebot der Telefonseelsorge an.
- Auf der Internetseite Ihrer Gemeinde oder Stadt gibt es vielerorts Hotlines für Beratung und Fragen rund um das familiäre Zusammenleben.