Bedeutet "zuckerfrei" auch wirklich ohne Zucker?!

Bedeutet "zuckerfrei" auch wirklich ohne Zucker?!

Wenn "zuckerfrei" drauf steht, ist auch "zuckerfrei" drin, oder? - Nicht ganz. Denn wir Verbraucher werden von der Lebensmittelindustrie leicht hinters Licht geführt. Wir erklären Euch, was sich hinter der Produktbezeichnung tatsächlich verbirgt.

Was bedeutet Zuckerfrei?© Juanmonino/iStock
Was bedeutet Zuckerfrei?

Mit der Ernährung nehmt Ihr fast täglich Zucker in den Blutkreislauf auf. Bei unbehandelten Lebensmitteln handelt es sich dann in vielen Fällen um Fructose oder Glucose - doch oft ist es der synthetisch hergestellte Zucker, der vielen Lebensmitteln beigefügt wird, um sie aromatischer oder länger haltbar zu machen. Genau um diesen künstlichen Zucker geht es, wenn die Lebensmittelindustrie mit den Produktbezeichnungen "zuckerfrei" oder "zuckerarm" herum trickst.

Was bedeutet "zuckerfrei"?

Zu Eurer Enttäuschung müssen wir Euch leider sagen, dass "zuckerfrei" nicht das bedeutet, was Ihr möglicherweise darunter erwartet. Denn die Bezeichnung "zuckerfrei" erlaubt tatsächlich einen gewissen Zuckergehalt in Lebensmitteln. Produkte mit dieser Angabe dürfen einen Zuckergehalt von maximal 0,5 g Zucker pro 100 g besitzen. Hinter diesem Begriff lauert also eine unscheinbare Zuckerfalle, die gesetzlich durch die europäisch beschlossene Health Claims-Verordnung geregelt wird. Diese Verordnung trat im Jahr 2007 in Kraft und soll irreführende Produktbezeichungen eindämmen. Doch nach Meinung von Verbaucherschützern verfehlt diese Verordnung ihren eigentlichen Sinn, denn Verbraucher erwarten bei einem Produkt mit der Bezeichnung "zuckerfrei" tatsächlich einen Zuckergehalt von 0,0 g - und eben nicht einen Gehalt von bis zu 0,5 g Zucker pro 100 g.

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"Zuckerarm" oder "zuckerfrei" - gibt es einen Unterschied?

Nein, die beiden Begriffe "zuckerarm" und "zuckerfrei" besitzen nicht dieselbe Bedeutung. Während "zuckerfrei" einen Zuckergehalt von 0,5 g pro 100 g erlaubt, dürfen zuckerarme Lebensmittel sogar über einen Zuckergehalt von 5 g je 100 g in Lebensmitteln verfügen. Auch diese Richtlinie halten Verbraucherschützer für umstritten, weil man einen solchen Zuckergehalt nicht als "zuckerarm" bezeichnen könne, und auch hier der Verbraucher irregeführt wird.

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