
Auch wenn es für viele Menschen sehr gewöhnungsbedürftig sein mag, tauchen Lebensmittel, die Insekten enthalten, zunehmend in den Regalen der Supermärkte auf. Und das, obwohl eine dauerhafte Zulassung in der Europäischen Union noch aussteht. Für solch neuartige Lebensmittel (Novel Food) gilt nämlich eine Übergangsregelung, die es ihnen ermöglicht, vorerst in den Handel zu gelangen. Was wirklich in insektenhaltigen Lebensmitteln steckt und wie es den Käufern transparent gemacht wird, haben nun die Verbraucherzentralen in einem Marktcheck untersucht. Insgesamt wurden 32 dieser Produkte aus dem stationären Handel auf ihre Nährwerte, Kennzeichnung und Werbeaussagen geprüft. Wir haben die Ergebnisse!
Marktcheck: Insektenhaltige Lebensmittel im Test
Fehlende Hinweise zur Keimabtötung
Aufgrund der Ergebnisse ihres Marktchecks hat die Verbraucherzentrale scharfe Kritik an den insektenhaltigen Lebensmitteln ausgeübt. In erster Linie äußerten sie Sicherheitsbedenken bei fehlenden Verwendungshinweisen: Lebensmittel mit Insekten können krankmachende Keime enthalten. Damit sie ganz ohne Bedenken verzehrt werden können, sollten die Speiseinsekten entweder erhitzt oder zum Beispiel einer Hochdruckbehandlung unterzogen werden – und das muss dem Endverbraucher auch mitgeteilt werden. Dafür gibt es bislang jedoch keine gesetzlichen Vorgaben. Bei fast 60 Prozent der überprüften Produkte ist es nicht ersichtlich, ob die Speiseinsekten zur Keimabtötung behandelt wurden.
Lückenhafte Kennzeichnung möglicher Allergene
Ebenfalls lückenhaft ist die Kennzeichnung möglicher Allergene. Schließlich kann der Verzehr von Speiseinsekten bei Allergien teils gefährliche Reaktionen auslösen. Eine Allergenkennzeichnung für Produkte mit Insekten ist in der EU derzeit aber nicht verpflichtend. Zwar wurde bei allen untersuchten Produkten auf eine mögliche allergische Reaktion bei bestehender Schalen- und Krustentierallergie hingewiesen, jedoch fand sich lediglich bei 72 Prozent der Produkte ein Hinweis für Hausstaubmilbenallergiker und nur knapp bei der Hälfte ein Hinweis für Weichtierallergiker.
Nährwertangaben zum Teil fehlerhaft
Was die Nährwertangaben angeht, nehmen es manche Hersteller scheinbar nicht ganz so genau. Ganze zwölf der überprüften Produkte trugen insgesamt 20 eindeutig unzulässige nährwertbezogene Angaben. Lebensmittel, die als "reich an Protein" beworben wurden, enthalten teilweise nicht einmal den vorgeschriebenen Mindestgehalt an Eiweiß. Auch ist es nicht erlaubt, Vitamine und Mineralstoffe zu bewerben, deren tatsächlicher Gehalt dann aber nicht in der Nährwerttabelle aufgeführt wird. Somit fordert die Verbraucherzentrale Hersteller auf, insektenhaltige Produkte gesetzeskonform zu kennzeichnen.
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Fazit: Insektenhaltige Lebensmittel im Marktcheck
Letztendlich stellt die Verbraucherzentrale den Nutzen vieler der überprüften insektenhaltigen Lebensmittel infrage. Oft enthalten diese einen nur sehr geringen Insektenanteil, aber teils viele süßende Zutaten oder viel Salz. Auch sind die Produkte sehr teuer. Verpflichtende Allergenhinweise und gesetzeskonformere Kennzeichnungen sind zudem unausweichlich.