
Der Einkaufswagen steht vor dem Getränkeregal, die Cola-Flasche ist schon in der Hand – und dann diese Schlagzeile im Kopf: Zuckersteuer, neue Preise, neue Regeln. Was genau sich ändert und ob die Lieblingslimonade wirklich teurer wird, bleibt für viele erstmal unklar.
Tatsächlich lohnt sich ein genauer Blick, denn die Pläne sind differenzierter, als es die Debatte vermuten lässt. Nicht jedes süße Getränk ist betroffen, nicht jeder Preis steigt gleich stark, und die gesundheitliche Wirkung ist eine eigene Geschichte.
Was die Pläne aus Berlin konkret vorsehen
Union und SPD arbeiten an einem Gesetzentwurf, der eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Getränke einführen soll. Greifen soll sie ab dem 1. Juli 2027. Die Staffelung richtet sich nach dem Zuckergehalt: Ab 5 bis unter 7 Gramm Zucker je 100 Milliliter werden 0,26 Euro pro Liter fällig, zwischen 7 und 10 Gramm sind es 0,32 Euro, ab 10 Gramm 0,38 Euro.
Zum Vergleich: Coca-Cola Original Taste enthält laut Herstellerangabe 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter, Fritz-Kola 10,5 Gramm – beide würden also in die höchste Steuerstufe fallen. Fanta Orange liegt mit 7,6 Gramm in der mittleren Stufe. Für den Bundeshaushalt rechnet das Finanzministerium im ersten Jahr mit Einnahmen von 945 Millionen Euro, bis 2031 sollen es rund 1,18 Milliarden Euro jährlich werden.
Wichtig für alle, die jetzt an ihr Lieblingsgetränk denken: Zero-Produkte, die mit Süßstoffen statt Zucker gesüßt sind, bleiben nach aktuellem Entwurf steuerfrei. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte ohne Zuckerzusatz, entsprechende Schorlen, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind ausgenommen. Dasselbe gilt für Milchgetränke sowie Hafer-, Reis- und andere Pflanzendrinks. Ursprünglich sollte die Steuer auch Süßstoff-Getränke treffen, und die Zuckergrenze lag bei 4,5 Gramm je 100 Milliliter – beides wurde im aktuellen Entwurf entschärft.
Was Fachleute zur Wirkung sagen
Ernährungswissenschaftlerin Anette Buyken von der Uni Paderborn erklärt den Kerngedanken so: „Die Grundidee hinter der Zuckersteuer ist, dass die Industrie ihre Produkte neu zusammensetzt und dabei den Zuckergehalt senkt“. Nach ihrer Einschätzung müssen Getränke dadurch nicht zwingend teurer werden – sie können einfach gesünder werden, wenn Hersteller reagieren.
Ein Blick nach Großbritannien stützt diese These. Dort haben Hersteller den Zuckergehalt im Durchschnitt fast halbiert, nachdem die Steuer zwei Jahre im Voraus angekündigt worden war. Oliver Huizinga vom AOK-Bundesverband sieht im deutschen Entwurf eine Orientierung an diesem „nachweislich wirksamen britischen Modell“: Neun von zehn Softdrinks dort enthalten inzwischen weniger als fünf Gramm Zucker.
Gesundheitsökonom Karl Emmert-Fees von der TU München hat 2023 berechnet, dass schon ein 20-prozentiger Preisaufschlag auf Softdrinks den täglichen Zuckerkonsum um ein Gramm pro Kopf senken könnte. Über 20 Jahre gerechnet könnten sich dadurch Gesundheitskosten von bis zu vier Milliarden Euro einsparen lassen. Er warnt aber: „Eine Zuckersteuer auf gesüßte Getränke alleine wird nicht ausreichen. In vielen Lebensmitteln wie etwa Brot ist viel Zucker zugesetzt“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hält die Steuer grundsätzlich für sinnvoll, mahnt aber realistische Erwartungen an: Eine Steuer könne nur ein Baustein sein, neben Aufklärung, Prävention und besseren Angeboten in Kitas und Schulen.
Der Hintergrund: Der Pro-Kopf-Konsum gezuckerter Getränke liegt in Deutschland bei schätzungsweise 90 bis 100 Litern jährlich. Die dadurch entstehenden Versorgungskosten für das Gesundheitssystem werden auf etwa 3,5 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
So behalten Sie beim Einkauf den Überblick
Zutatenliste statt Markenname prüfen. Der Zuckergehalt pro 100 Milliliter entscheidet über die Steuerstufe, nicht das Image eines Getränks.
Zero- und Light-Varianten bewusst vergleichen. Sie bleiben nach aktuellem Stand steuerfrei, sind aber laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung kein grundsätzlich gesünderer Ersatz, sondern können helfen, Zucker- und Energiezufuhr zu senken.
Reine Fruchtsäfte und Schorlen ohne Zuckerzusatz im Blick behalten. Sie sind von der Steuer ausgenommen, enthalten aber natürlichen Fruchtzucker, der beim Konsum trotzdem zählt.
Pflanzendrinks nicht automatisch als Ausnahme missverstehen. Hafer- und Reisdrinks sind steuerfrei, können aber je nach Sorte zugesetzten Zucker enthalten.
Auf Rezepturänderungen achten. Hersteller könnten vor Juli 2027 den Zuckergehalt senken, um in eine günstigere Steuerstufe zu rutschen – ein Blick auf die Nährwerttabelle lohnt sich dann doppelt.
Wasser und ungesüßten Tee als Alltagsoption einplanen. Sie bleiben ohnehin die preisstabilste und zuckerfreie Option im Getränkeregal.
Change im Blick behalten, nicht nur den Preis. Der Sinn der Steuer liegt laut Experten vor allem im Reformulierungsanreiz für die Industrie, nicht primär in der Verteuerung für Verbraucherinnen.
Diese Missverständnisse halten sich hartnäckig
Viele gehen davon aus, dass jedes süße Getränk künftig teurer wird. Das stimmt so nicht: Zero-Getränke, Pflanzendrinks und reine Säfte ohne Zuckerzusatz bleiben nach aktuellem Entwurf außen vor. Ein zweiter Irrtum betrifft Süßstoffe als automatisch „gesündere“ Wahl – die Deutsche Gesellschaft für Ernährung stuft sie nicht grundsätzlich so ein, auch wenn sie beim Zuckersparen helfen können.
Wichtig auch: Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen. Er muss zwischen Ministerien und Ländern abgestimmt werden, bevor Kabinett und Bundestag darüber entscheiden. Vor allem in der Unionsfraktion und in mehreren Bundesländern gibt es Widerstand. Der politische Prozess verlief zudem sehr wechselhaft: Ein Entwurf wurde vom Bundeskanzleramt am 1. Oktober 2026 zunächst gestoppt, nur einen Tag nach der Weiterleitung an die anderen Ministerien. Finanzminister Klingbeil hält an dem Ziel dennoch fest: „Das Ziel bleibt klar. Wir haben verabredet, eine Zuckersteuer einzuführen. Wir werden das auch tun“.
Fazit
Die Zuckersteuer trifft gezielt Getränke mit hohem Zuckergehalt, nicht automatisch jedes süße Produkt im Regal. Wer beim Einkauf auf die Zutatenliste statt auf Markennamen schaut, behält unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren die Kontrolle über den eigenen Zuckerkonsum.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine medizinische oder fachliche Beratung. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt.
Häufige Fragen
Ab wann soll die Zuckersteuer gelten?
Welche Getränke sind von der Steuer betroffen?
Wie hoch wird die Steuer konkret?
Macht eine Zuckersteuer gesundheitlich wirklich einen Unterschied?
Quellen
- Zuckersteuer: Diese Getränke sind ausgenommen | mdr.de
- Bundesregierung rechnet mit Einnahmen aus Steuer auf Zuckergetränke ab Sommer 2027 – News – Deutsches Ärzteblatt
- Zuckersteuer: Wie hoch? Ab wann? Auf was? Das sind die Klingbeil-Pläne
- Zuckersteuer in Deutschland: Das plant die Bundesregierung | Apotheken Umschau


