
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, das Mammografie-Screening-Programm ab August 2027 auch für Frauen ab 45 Jahren anzubieten. Für viele Frauen zwischen 45 und 49 Jahren heißt das: Der Weg zur regelmäßigen Brustkrebs-Früherkennung als Kassenleistung öffnet sich bald auch für sie.
Warum der G-BA erst jetzt die Altersgrenze senkt
Der Beschluss kam nicht über Nacht. Schon im März 2021 hatte der G-BA angestoßen, die damals geltenden Altersgrenzen von 50 bis 69 Jahren zu überprüfen. Anlass war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission, die empfahl, auch Frauen zwischen 45 und 49 sowie zwischen 70 und 74 Jahren in die Früherkennung einzubeziehen.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen prüfte daraufhin die vorliegenden Studien. In seinem Evaluationsbericht von August 2021 kam das Institut zu dem Ergebnis: Auch in der Altersgruppe zwischen 45 und 49 Jahren überwiegt der Nutzen der Untersuchung das Risiko. Im März wurde deshalb die Brustkrebsfrüherkennungs-Verordnung aktualisiert, am 5. März 2026 traten die strahlenschutzrechtlichen Grundlagen für die entsprechenden Röntgenuntersuchungen in Kraft.
Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, ordnet den Beschluss so ein: „Aktuell können alle Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen, das sind ca. 14,5 Mio. Frauen. Heute haben wir das Programm für die jüngeren Frauen ab 45 Jahren geöffnet. Damit können nochmals 2,5 Mio. Frauen von dem qualitätsgesicherten Programm profitieren." Bundesweit bedeutet das einen Zuwachs von etwa 17 Prozent, auf dann knapp 17 Millionen anspruchsberechtigte Frauen.
Dass Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland ist, macht die Entscheidung besonders relevant: Etwa jede zehnte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens daran. Studien belegen, dass strukturierte Früherkennungsprogramme wie das Mammografie-Screening die Sterblichkeit an Brustkrebs senken können.
So läuft die Übergangsphase konkret ab
Zwischen dem Beschluss und dem Moment, in dem Frauen ab 45 tatsächlich einen Termin bekommen, liegen noch technische und organisatorische Hürden. Die Screening-Einheiten und Zentralen Stellen müssen ihre Software anpassen, und in einigen Bundesländern müssen erst die Voraussetzungen für Meldedatenlieferungen geprüft werden. Auch eine überarbeitete Versicherteninformation, die speziell jüngere Frauen anspricht, ist in Arbeit.
Diese sechs Punkte helfen, die neue Regelung richtig einzuordnen:
Der Anspruch beginnt frühestens am 2. August 2027 – vorausgesetzt, Technik und Meldedaten stehen in Ihrem Bundesland bereit.
Zwischen August 2027 und Januar 2028 müssen Sie selbst aktiv werden. In dieser Phase gibt es noch keine automatische Einladung – Frauen zwischen 45 und 49 können sich aber selbst für einen Termin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden.
Die schriftliche Einladung per Post kommt erst ab Januar 2028. Auch dafür müssen zuerst die Meldedaten vorliegen.
Ein Infoblatt soll ab Juni 2027 verfügbar sein, das auch in hausärztlichen und gynäkologischen Praxen ausliegt.
Die Kontaktadresse Ihrer Screening-Einheit finden Sie online über die Internetseite des Mammografie-Screening-Programms nach Eingabe der Postleitzahl.
Der Beschluss muss noch die Rechtsaufsicht passieren. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft ihn; wird er nicht beanstandet, tritt er am 1. August 2027 in Kraft.
Was bleibt abzuwägen
Die Patientenvertretung im G-BA betont bei ähnlichen Altersgrenzen-Erweiterungen immer wieder: Aufklärung und Beratung sind entscheidend, damit jede Frau individuell zwischen Nutzen und möglichen Nachteilen einer Teilnahme abwägen kann. Das gilt auch für die neue Altersgruppe ab 45 Jahren. Ein Mammografie-Screening kann Tumoren früh entdecken, es kann aber auch zu Verunsicherung durch unklare Befunde führen, die sich später als harmlos erweisen. Die überarbeitete Versicherteninformation, die der G-BA vorbereitet, soll genau bei dieser Abwägung helfen.
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung. Wer Fragen zur eigenen Teilnahme am Screening hat oder Veränderungen an der Brust bemerkt, sollte das mit der Frauenärztin oder dem Hausarzt besprechen.
Häufige Fragen
Ab wann genau können Frauen zwischen 45 und 49 Jahren am Screening teilnehmen?
Muss ich auf eine Einladung warten oder kann ich mich selbst anmelden?
Wie viele Frauen profitieren von der neuen Regelung?
Warum wurde die Altersgrenze überhaupt gesenkt?
Quellen
- KBV - Mammographie-Screening ab August auch für Frauen ab 45 Jahre
- Mammographie-Screening künftig auch für Frauen von 45 bis 49 Jahre
- Mammografie-Screening ab 45 Jahren: G-BA beginnt Beratungsverfahren – News – Deutsches Ärzteblatt
- Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA: Mammographie-Screening auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren – Aufklärung und Beratung sind das A und O | BAG Selbsthilfe


