Neue Richtlinien bei der Angabe von Inhaltsstoffen
Nanopartikel müssen jetzt auf der Packung deklariert werdenDie winzigen Teilchen (ca. 50 000-mal kleiner als ein Haardurchmesser) schleusen Wirkstoffe in die Haut oder schützen in Sonnencremes vor UV-Strahlen. Ihre Wirkung auf den Körper ist jedoch noch nicht zu 100 Prozent erforscht. Laut neuer Kosmetik-Verordnung muss ihr Einsatz darum zukünftig auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Hierbei steht das Wort „Nano“ vor dem Inhaltsstoffnamen. Bei neuen Produkten muss der Hersteller von vorherein Sicherheitsnachweise erbringen.
Lesen Sie auch
Kommentare
Artikel weiterempfehlen
Zum Artikel
Quelle: Vital, Ausgabe 07/2009
Das aktuelle Heft







