Neue Richtlinien bei der Angabe von Inhaltsstoffen

Nanopartikel müssen jetzt auf der Packung deklariert werden
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Die winzigen Teilchen (ca. 50 000-mal kleiner als ein Haardurchmesser) schleusen Wirkstoffe in die Haut oder schützen in Sonnencremes vor UV-Strahlen. Ihre Wirkung auf den Körper ist jedoch noch nicht zu 100 Prozent erforscht. Laut neuer Kosmetik-Verordnung muss ihr Einsatz darum zukünftig auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Hierbei steht das Wort „Nano“ vor dem Inhaltsstoffnamen. Bei neuen Produkten muss der Hersteller von vorherein Sicherheitsnachweise erbringen.


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Quelle: Vital, Ausgabe 07/2009